Kinder in der Studienzeit?

“KidS“ hilft bei allen Fragen rund um das Studium mit Kind(ern)

An der Universität Heidelberg sind unter den rund 27 000 Studierenden geschätzte 1300 Eltern, Frauen und Männer mit Kind(ern). Diese etwa fünf Prozent sind im Alltag, also in den Instituten, in den Seminaren und Vorlesungen „nicht sichtbar“, erläutert Dr. Agnes Speck, die Referentin im Gleichstellungsbüro der Ruperto Carola. Dennoch sind sie vorhanden und weil die Kombination aus Studium und Familie eine echte Herausforderung darstellt, kümmern sich die Hochschulen und zunehmend auch die Verwaltungen der Unistädte um diese Gruppe.

In Heidelberg hat sich inzwischen ein regelrechtes Netzwerk etabliert. Neben der Universität mit dem Gleichstellungsbüro, dem Akademischen Auslandsamt und dem Zentrum für Studienberatung und Weiterbildung helfen Studentenwerk und Pädagogische Hochschule weiter sowie die Arbeitsgemeinschaft „Vereinbarkeit von Studium und Familie“ im Bündnis für Familie, einer Einrichtung der Stadt, angesiedelt bei den Heidelberger Diensten.

KidS – Kinder in der Studienzeit heißt das Ganze und ist für alle Fragen rund um „Studieren mit Kind“ Ansprechpartner, also auch bei Fragen zum BAföG, zu Wohnraum oder Kinderbetreuung. Die Broschüre „Kids“ gibt außerdem Erstinformationen zum Studium (mit Kindern). Schließlich wird es auch im kommenden Wintersemester wieder ein Seminar zum Zeitmanagement für studierende Eltern geben, selbstverständlich mit paralleler Kinderbetreuung (Termin steht noch nicht fest).
Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die geänderte Studienordnung. Seit dem 1. März 2009 werden Studierende in Baden-Württemberg, die ein Kind pflegen und erziehen, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, von der Studiengebühr befreit.
Außerdem dürfen Studierende, die gemäß den Regelungen des Mutterschutzgesetzes (§ 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 MuSchG) beurlaubt
sind, auch während der Zeit der Beurlaubung an Lehrveranstaltungen teilnehmen, Studien- und Prüfungsleistungen erbringen und Hochschuleinrichtungen nutzen (vgl. § 61, Abs. 3). Dann sind in den Prüfungsordnungen Flexibilisierungsregelungen bei Prüfungen festgelegt, die einen Rahmen für Einzelfallentscheidungen bilden. So sind Schwangerschaft, Geburt oder die Betreuung eines oder mehrerer Kinder Grund für eine flexible Regelung, die auf Antrag vom jeweiligen Prüfungsausschuss getroffen wird. Der Einzelfall muss zuvor mit dem Lehrenden besprochen werden (§ 34 Abs.1 LHG). Geburt und Erziehung eines Kindes (im Alter bis zu drei Jahren) sind ebenfalls Gründe, um eine Beurlaubung vom Studium zu beantragen. Während eines Urlaubssemesters werden keine Studiengebühren erhoben. Die Studierenden behalten ihren Studienplatz und können ihr Studium ohne erneute Bewerbung/Immatrikulation fortsetzen. Die Zeit der beurlaubten Semester wird als Hochschulsemester
gezählt, bei der Anzahl der Fachsemester werden sie allerdings nicht berücksichtigt. Wer mit Kind(ern) sein Studium aber ohne Unterbrechung weiterführen will, der braucht Unterbringungsmöglichkeiten für den Nachwuchs.

Von der Kinderkrippe ab der 8. Lebenswoche bis zur Einschulung stehen hier in verschiedenen Einrichtungen insgesamt über 150 Plätze zur Verfügung (http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/ KidS/service.html). Das Kinderhausbüro der Universität bietet außerdem einen „Backup-Service“ an, der in dringenden und unvorhersehbaren Situationen die Betreuung des Kindes übernimmt.

Einmal monatlich treffen sich studierende Eltern im Club Parentes zu einem offenen Gesprächskreis, um Tipps und Strategien zur Bewältigung des Alltags auszutauschen und zur gegenseitigen Hilfe. Fast automatisch ergeben sich so auch neue Kontakte, die vielleicht eine wechselseitige Betreuung der Kinder während der Vorlesungszeiten ermöglichen (nächstes Treffen am 4. November bei den Heidelberger Diensten Hospitalstraße 5 oder Eingang Bergheimer Str. 26).

Auch was die Kinderbetreuungsmöglichkeiten in Lehre und Forschung betrifft, waren die Hochschulen bisher nicht immer gut aufgestellt. Wenig schmeichelhaft sind die Zahlen der Gleichstellungsbeauftragten Dr. Agnes Speck. Nicht nur 35 bis 40 Prozent des weiblichen wissenschaftlichen Personals sei kinderlos, auch 50 Prozent der Männer haben keine Kinder. Wenn es um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geht, um ein ausreichendes Betreuungsangebot für die jungen Familien des wissenschaftlichen Nachwuchses, so wurden die Wissenschaftler(innen) bisher schlichtweg vernachlässigt.

Eine Umfrage an deutschen Universitäten habe ergeben, dass 84 Prozent der Befragten Kinder und Karriere für unvereinbar halten. In Heidelberg geht man hier einen guten Weg mit dem Kinderhaus im Neuenheimer Feld, dem Einstieg in die Ferienbetreuung im Bündnis für Familie und der Kooperation mit anderen Einrichtungen aus Forschung und Lehre. Das Kinderhaus beherbergt mehrere Betreuungsangebote. Kinderkrippe (bis drei Jahre) und KidS-Club haben flexible Öffnungszeiten und sind somit dem Arbeitsplatz Hochschule angepasst. Außerdem gibt es eine Kongressbetreuung und auch hier steht der Backup-Service zur Verfügung. (hw) Keine einfache Sache: Studieren mit Kind.

Tipps und Infos:

Alle weiterführenden Links unter www.uniheidelberg.de/einrichtungen/servicefuerfamilien oder www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium.

Für die Angebote im Kinderhaus www.uniheidelberg.de/einrichtungen/kinderhaus.

Informationen zur AG „Vereinbarkeit von Studium und Familie“ (auch der Termin für das Wochenendseminar
„Zeitmanagement“) unter www.hddienste.de/buendnis/ Kinderhausbüro der Universität Heidelberg,
Hauptstraße 126, Tel.: 543923, Fax: 547271, E-mail: kinderhaus@uniheidelberg.de

Heidelberger Dienste, Hospitalstr. 5, Tel.: 1410-0, Fax: 1410-12, E-mail:info@familie-heidelberg.de,
Internet: www.hddienste.de/buendnis/

(Quelle: RNZ-ANZEIGEN-SPEZIAL: STUDENTENZEITUNG, 12. OKTOBER 2009)