Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit

Anfang 2015 wird das neue ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft treten, mit dem Mütter und Väter Zeit für die Familie gewinnen und das Eltern den Rücken stärkt. Die Neuerungen gelten für Geburten ab dem 1. Juli 2015. Gern möchten wir Sie schon jetzt über die wichtigsten Regelungen informieren, die das Gesetz vorsieht. Denn wir wissen Sie als starken Partner an unserer Seite, um eine neue Qualität in der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu erreichen. Ein Ziel, von dem nicht nur Familien, sondern auch die Wirtschaft profitiert. Im beiliegenden Faltblatt haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

Unterstützung und Angebote für Familien müssen vielfältig und auf der Höhe der Zeit sein. Generell nehmen wir den Trend wahr, dass immer mehr Mütter mit kleinen Kindern erwerbstätig sein wollen und nach der Geburt schneller an den Arbeitsplatz zurückkehren möchten. Immer mehr Väter wollen sich stärker am Familienleben beteiligen, ohne dabei den Anschluss im Job zu verlieren.

Mit dem ElterngeldPlus gehen wir ganz konkret auf diese Bedürfnisse von Beschäftigten ein: Eltern, die nach der Geburt des Kindes bald wieder in Teilzeit arbeiten, erhalten künftig länger Elterngeld und können ihr Elterngeldbudget besser ausschöpfen. Partnerschaftliches Engagement in Familie und Beruf lohnt – wobei auch Alleinerziehende anderen Familienformen gleichgestellt sind und profitieren. Die Elternzeit wird deutlich flexibler. Für die Wirtschaft bedeutet das in Zeiten des demografischen Wandels und des wachsenden Fachkräftebedarfs eine schnellere Rückkehr von Beschäftigten ins Berufsleben und flexiblere Möglichkeiten bei der Personalplanung.

Darüber hinaus wird für das Elterngeld bei Mehrlingsgeburten das Gesetz klargestellt. Es gelten wieder die Regelungen, die ursprünglich vom Gesetzgeber intendiert waren. Eltern von Mehrlingen haben einen Elterngeldanspruch und erhalten wie bisher den Mehrlingszuschlag in Höhe von 300 Euro. Diese Regelung wird bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft treten.

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