Fachvormittag am 15. Februar 2017 widmete sich den Pflegestärkungsgesetzen
Im Rahmen eines Fachvormittag stellt Peter Schmeiduch, Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg, vierzig betrieblichen Pflegelotsen sowie Vertreter von Bündnispartner die wesentlichen Veränderungen der Pflegestärkungsgesetze dar.
Berufstätigkeit und Angehörigenpflege zu vereinbaren ist ein Thema, welches in Anbetracht der demographischen Entwicklung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer weiter an Bedeutung gewinnt. Mehr als zwei Drittel der derzeit pflegebedürftigen Menschen werden von ihren Angehörigen gepflegt. Viele der Angehörigen sind gleichzeitig berufstätig, weshalb sie immer mehr Beschäftigte Beruf und Pflege miteinander vereinbaren müssen. Laut ZQP Report 2016 sind aktuell 2,5 Mio. Menschen in Pflegestufen, weitere 7,9 Mio. Menschen haben erhebliche Einschränkungen noch ohne Einstufung.
Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass durch die demografische Entwicklung in Deutschland die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2050 auf ca. 4,5 Mio. Pflegebedürftige ansteigen wird.
Auf diese demografische Entwicklung unserer Gesellschaft hat die Bundesregierung durch Ausweitung der Leistungen mit den Pflegestärkungsgesetzen reagiert. Mit der ersten Novellierung der Pflegegesetzgebung vom 1. Januar 2015 wurden wichtige Impulse gesetzt, um die Pflegeleistungen weiterzuentwickeln und die Unterstützung für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte auszuweiten – ein wichtiger Schritt im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege.
Das zweiten Pflegestärkungsgesetzes, welches zum 1. Januar 2016 eingefügt wurde, fördert zusätzlich die Individualität in der Pflege. Zentrale Elemente sind die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und das neue Begutachtungsinstrument der fünf Pflegegrade (statt bisherig drei Pflegestufen) zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit in der Pflegeversicherung, welches zum 01. Januar 2017 in Kraft tritt. Besonders für Menschen mit Demenz erfolgt eine bessere Einstufung.
Ab dem 1. Januar 2017 gelten für Pflegebedürftige, pflegende Angehörige und andere Pflegepersonen folgende Neuerungen:
- Fokus auf Selbständigkeit im Alltag
- Individuellere Pflege für alle Pflegebedürftigen
- Gleichberechtigte Leistungen für Demenzkranke
- Weniger Bürokratie für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen
- Steigender Beitragssatz der Pflegeversicherung
- Unbürokratische Überleitung von Pflegestufen in Pflegegrade
Gerade die mit dem Pflegegrad I einhergehen Förderungen sind für berufstätige, pflegende Angehörige eine wertvolle Entlastung im Rahmen von familienentlastenden Angeboten. Die betrieblichen Pflegelotsen werden das durch diese Veranstaltung erweiterte Wissen in Ihre Lotsentätigkeit aufnehmen.
Den Veranstaltungsflyer finden Sie hier.
Passend zu der Einführung der Pflegegrade wurde auch der Flyer Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege überarbeitet. Diesen finden Sie hier.