Starke-Familien-Gesetz auf den Weg gebracht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Ein höherer Kinderzuschlag soll Familien mit kleinen Einkommen und Alleinerziehende entlasten, verbesserte Leistungen für Bildung und Teilhabe sichern Kindern die Chancen auf eine gute Entwicklung. Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil stellten das Reformvorhaben am 9. Januar gemeinsam vor. Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert. Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf Leistungen aus dem SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.