Notfall-Kinderzuschlag
Um Familien mit Einkommenseinbußen aufgrund der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend den Notfall-Kinderzuschlag eingerichtet, der ab dem 1. April gilt. Als Berechnungsgrundlage zählt hier nur das Einkommen des letzten Monats vor Antragsstellung.
Prüfen Sie online unter www.kinderzuschlag.de ob ein Anspruch besteht. Weitere Infos zum Notfall-KIZ unter www.notfall-kiz.de.