Akuthilfe für pflegende Angehörige

Etwa 2,5 Millionen Berufstätige pflegen Angehörige zu Hause. Durch die Corona-Krise sind sie zusätzlich belastet. Damit sie Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung eine Akuthilfe beschlossen.

Befristet bis zum 30. September 2020:

  • ist eine Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung für bis zu 20 Arbeitstage möglich
  • kann das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Tage in Anspruch genommen werden
  • können Familienpflegezeit und Pflegezeit in Absprache mit dem Arbeitgeber flexibler genutzt werden

Alle Details zu dem Gesetz und den beschlossenen Maßnahmen können Sie hier nachlesen.