Erneute Erhöhung der Kinderkrankentage

Wer seine Kinder pandemiebedingt zu Hause betreut, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf zusätzliche Kinderkrankentage oder eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. 

Die Kinderkrankentage bieten gesetzlich krankenversicherten Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder selbst zu betreuen, wenn Einrichtungen der Kindertagesbetreung oder Schule pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt geöffnet sind. Nun gibt es eine erneute Erweiterung: Pro Elternteil und Kind können im Jahr 2021 30 Kinderkrankentage in Anspruch genommen werden. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage pro Kind. Weitere Informationen finden Sie hier.

Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen verlangen, hat das Bundesfamilienministerium im Rahmen seiner Öffentlichkeitsarbeit eine Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und eine Ergänzung zum formellen Antrag bei der gesetzlichen Krankenversicherung darstellt. Weitere Informationen finden Sie hier.