Elterngeld: Änderungen zum 01.09.2021

Das Elterngeld ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung in Deutschland. Zum 01.09.2021 treten Änderungen in Kraft, die das Ziel haben, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten weiter zu unterstützen. Das Gesetz enthält verschiedene Bausteine und Maßnahmen, so zum Beispiel:

  • Mehr Teilzeitmöglichkeiten:
    • die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben
    • Der Partnerschaftsbonus kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden, statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden bezogen werden
  • Länger Elterngeld für Frühchen:
    • kommt das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher auf die Welt, erhalten Eltern zusätzliche Monate Elterngeld
  • Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen

Hier können Sie alle Einzelheiten zur Elterngeld-Reform durchlesen, die aktualisierte Broschüre Elternzeit und Elterngeld können Sie hier herunterladen. Hier finden Sie ein anschauliches Erklärvideo des BMFSFJ.

Quelle: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend