Akuthilfe für pflegende Angehörige
Etwa 2,5 Millionen Berufstätige pflegen Angehörige zu Hause. Durch die Corona-Krise sind sie zusätzlich belastet. Damit sie Pflege und Beruf besser vereinbaren können, hat die Bundesregierung eine Akuthilfe beschlossen.
Befristet bis zum 30. September 2020:
- ist eine Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung für bis zu 20 Arbeitstage möglich
- kann das Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 20 Tage in Anspruch genommen werden
- können Familienpflegezeit und Pflegezeit in Absprache mit dem Arbeitgeber flexibler genutzt werden
Alle Details zu dem Gesetz und den beschlossenen Maßnahmen können Sie hier nachlesen.