Was können Unternehmen tun?

Sensibilisieren:

  • Informieren und Sensibilisieren von Führungskräften für die Thematik der Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege, durch Vorträge, Informationsunterlagen und Schulungen
  • Nutzen interner Kommunikation: Mitarbeiterzeitung, Intranet sowie Veranstaltungen
  • Durchführung einer Befragung zur individuellen Bedarfserhebung, die als Grundlage für die Festlegung von Maßnahmen dienen kann
  • Einbinden von Führungskräften in Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen

Beraten und informieren:

  • Bereitstellen von Broschüren, Informationen im Intranet zu Beratungsangeboten, rechtlichen Hintergründen, Pflegeeinrichtungen und -diensten sowie weiteren Dienstleistungen, Schaffen einer Infoplattform oder Verlinken z. B. auf www.familie-heidelberg.de
  • Thematisierung der Vereinbarkeit von Beruf und Angehörigenpflege in Mitarbeitergesprächen und Betriebsversammlungen
  • Benennen von betrieblichen Pflegelotsen bzw. Ansprechpartnern im Unternehmen
  • Veranstalten von firmeninternen Seminaren, Workshops bzw. Veranstaltungen für Mitarbeiter, dies ist auch im Verbund möglich
  • Etablieren und unterstützen von Mitarbeiternetzwerken für Betroffene
  • Kontakt und Austausch mit Beschäftigten, die aufgrund ihrer pflegerischen Aufgaben für eine bestimmte Zeit von der Arbeit freigestellt wurden

Entlastende Angebote:

  • Berücksichtigen der familiären Situation bei Urlaubsplanung, Weiterbildung, Geschäftsreisen
  • Flexibilisieren von Arbeitszeit und Arbeitsort z.B. durch Telearbeit, Home-Office, Zeitkonten, Vertrauensarbeitszeit und Jobsharing
  • Umstrukturierung der Arbeitsorganisation z.B. durch klare Vertretungsregelungen, Möglichkeiten zur Aufgabendelegation und im Notfall die Nutzung des Telefons für private Zwecke
  • Finanzielle Unterstützung pflegender Beschäftigter, etwa durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Betreuung durch ambulante Dienste
  • Kooperieren mit Serviceangeboten für pflegende Beschäftigte (z. B. haushaltsnahe Dienstleistungen, Belegplätze in Tagespflegeeinrichtungen)
  • Anbieten von Wiedereinstiegsprogrammen, auch nach der Pflegezeit
  • „Take-away“-Option beim Mittagessen für Angehörige

Best-Practice Beispiele:

  • Etablierung einer innerbetrieblichen Anlaufstelle für pflegende Beschäftigte
  • Informationssammlung zum Thema Pflege mit regionalen Anlaufstellen und Beratungsangeboten
  • Organisation von Veranstaltungen, Fortbildungen und Seminaren für Beschäftigte in Kooperation mit anderen KMUs
  • Einrichtung eines flexiblen Pflegezeitkontos mit der Möglichkeit, Plus- oder Minusstunden langfristig auszugleichen
  • Jobsharing auch bei Führungskräften