Vereinbarkeitsglossar

Wie finde ich eine geeignete Kinderbetreuung? Wo gibt es Anlaufstellen und Informationen zum Thema Angehörigenpflege? Welche Leistungen können werdende Eltern in Anspruch nehmen? Auf welche Art und Weise kann ich als Arbeitgeber meine Beschäftigten gezielt bei ihren familiären Verpflichtungen unterstützen? Mit diesen und weiteren Fragen befassen sich sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte und ihre Familien im Alltag. Aus diesem Grund haben im Rahmen einer Arbeitsgruppe das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, die Verivox GmbH und die IG Metall Heidelberg dieses digitale VereinbarkeitsGlossar entwickelt, das wichtige Begriffe und Stichworte zum Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bündelt. Dieses Stichwortverzeichnis umfasst kompakt relevante Informationen, lokale Anlaufstellen mit dem Fokus auf Heidelberg und den Rhein-Neckar-Kreis. Dabei stehen thematisch sowohl eine familienfreundliche Personalpolitik in Unternehmen als auch eine unterstützende, familienfreundliche Infrastruktur in Heidelberg im Fokus – von A wie Angehörigenpflege bis W für Wiedereinstieg. Dieses VereinbarkeitsGlossar erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich. Der erstellte Katalog soll nach und nach ergänzt und erweitert werden. Wir freuen uns auf weitere Anregungen, Kontakte, Ideen und Ergänzungen für dieses VereinbarkeitsGlossar.

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A

B

C | D

Chancengleichheit und Diversität Demographischer Wandel

E

F

G | H

I | J

K

L | M

N

O | P | Q R | S

Patenientenverfügung Pflegebedürftigkeit Pflegegrade Pflegende Kinder und Jugendliche Pflegestützpunkt Pflegeunterstützungsgeld und kurzzeitige Arbeitsverhinderung Pflegezeit Qualifizierung Rechtsanspruch auf Kitabetreuung Randzeitenbetreuung Sabbatical / Gap year Selbständig mit Familie Schwangerschaft und Stillzeit Schwerbehindertenvertretung Studieren mit Kindern Still- und Wickelpunkte in Unternehmen

T

U | V | W

X | Y | Z

ALLEINERZIEHEND

Als Alleinerziehende bzw. Ein-Eltern-Familien werden Familien bezeichnet, bei dem nur einer der beiden Elternteile mit einem oder mehreren Kindern im Haushalt zusammenleben. Meistens ergeben sich Ein-Eltern-Familien als Konsequenz einer Ehescheidung oder Trennung. Knapp 20 Prozent der Kinder in Heidelberg wachsen überwiegend oder ausschließlich bei einem Elternteil auf (lt. ‚Bericht zur Sozialen Lage in Heidelberg 2018’). Bundesweit nimmt die Zahl der Alleinerziehenden seit vielen Jahren kontinuierlich zu. Die Organisation von Kinderbetreuung, das Management des Familienlebens und die materielle Existenzsicherung sind nur einige Aufgaben, die Alleinerziehende meist alleine bewältigen.

Was können Unternehmen tun?

Heute möchten beide Elternteile an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder mitwirken. Unternehmen können einen Beitrag leisten, indem sie Informationen, wie z.B. die “Broschüre Alleinerziehend in Heidelberg“ vom ‘Bündnis für Familie Heidelberg’ weitergeben. Gerade der Zeitfaktor spielt eine bedeutende Rolle, wenn man auch an die Betreuungszeiten denkt. Flexible Arbeitszeiten und Organisationsmodelle sind gefragt. Hilfreich kann eine individuelle Berücksichtigung bei Ferien- und Schichtplanung sein. Manche Arbeitgeber unterstützen auch in finanzieller Hinsicht, z.B. durch das Ausgeben von Ferientickets.

Kontakte und Links

In Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis gibt es verschiedene Anlauf- und Beratungsstellen sowie Projekte, die sich an alleinerziehende Mütter und Väter und schwangere Frauen richten. Internationales Frauen- und Familienzentrum Heidelberg e.V. Familien- und Lebensberatung, Schwangerschafts- (Konflikt)Beratung Tel. 06221 182334 | E-Mail: info@ifz-heidelberg.de | www.ifz-heidelberg.de Kinder- und Jugendamt in Heidelberg Tel. 06221 58-31510 / -20 | E-Mail:  jugendamt@heidelberg.de / www.heidelberg.de Kinderschutzbund e.V. Tel. 06221 600300 | E-Mail: info@kinderschutzbund-heidelberg.de | www.kinderschutzbund-heidelberg.de Pro Familia Beratungsstelle Heidelberg Tel. 06221 184440 | E-Mail: heidelberg@profamilia.de / www.profamilia-heidelberg.de Caritasverband für den Rhein-Neckar-Kreis e.V. Fachdienststelle Heidelberg Tel. 06221 33030 | E-Mail: info@caritas-heidelberg.de | www.caritas-heidelberg.de Diakonisches Werk Heidelberg Tel. 06221 53750 | E-Mail: diakonie@dwhd.de / www.diakonie-heidelberg.de Elternbildungsangebote für Familien in besonderen Lebenslagen  https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/get/params_E373467614/2318027/Landesprogramm_Stärke.pdf Flyer „Landesprogramm STÄRKE“ https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Publikationen/STAERKE-2019_Flyer_deutsch.pdf Elternwegweiser “Frühe Hilfen” https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/get/params_E915666660/1877266/Elternwegweiser_Fruehe_Hilfen.pdf Psychologische Beratungsstellen / Erziehungsberatungsstellen im Kreis http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/landratsamt/erziehungsberatungsstellen.html Generation guide – erleben, lernen, bilden – sich auf den Weg machen https://www.generationguide.de/

ARBEITSVERTRAG

Im Arbeitsvertrag sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen geregelt. Der Inhalt eines Arbeitsvertrags kann grundsätzlich frei verhandelt werden. Die gesetzlichen Mindestbedingungen müssen aber eingehalten werden. In Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit oder das Mutterschutzgesetz relevante Gesetze. Auf Rechte, die sich aus diesen Gesetzen ergeben, kann auch in einem Arbeitsvertrag nicht individuell verzichtet werden. Neben gesetzlichen Regelungen greifen betriebliche Vereinbarungen und bei tarifgebundenen Unternehmen die geltenden Tarifverträge. Allgemeine Empfehlungen, die in Arbeitsverträgen enthalten sein sollen, gibt es allerdings nicht. Wesentliche Daten sind das Gehalt, die Arbeitsaufgabe und eine eventuelle Befristung. Das grundsätzliche Gehaltsniveau der jeweiligen Branche kann bei der lokalen Gewerkschaft erfragt werden; ob und welche Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge gelten, weiß der Betriebsrat.

Kontakte und Links

Arbeitszeitgesetz https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf?__blob=publicationFile Entgeltfortzahlungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/BJNR106500994.html Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/ Mutterschutzgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/index.html

ARBEITSZEITMODELLE

Flexible Arbeitszeitmodelle lösen zunehmend starre Normalarbeitszeit ab. Die Arbeitszeitflexibilisierung zeichnet sich aus durch die Veränderung der Dauer (Verkürzung der regelmäßigen Arbeitszeit), der Lage der Arbeitszeit (z.B. vormittags / nachmittags) sowie der Verteilung (z.B. auf spezielle Wochentage). Der Trend in Unternehmen geht immer mehr dahin, flexible Arbeitszeiten anzubieten. Hierzu zählen Teilzeit, Gleitzeit, Telearbeit, Schichtarbeit, Sabbatical, Zeitkonten, Altersteilzeit und Vertrauensarbeitszeit. Die Wahl der Arbeitszeit bzw. des Familien-/Lebensmodells hängt von verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel der wirtschaftlichen Situation, der Betreuungssituation der Kinder oder von Angeboten des Arbeitsmarktes, ab. Beschäftigte sollten jedoch bei der Wahl eines Arbeitszeitmodells darauf achten, dass dieses bei Bedarf veränderbar ist. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit kann zum Beispiel ein Rückkehrrecht in Vollzeit vereinbart werden.

Was können Unternehmen tun?

Abhängig von der Unternehmensgröße und –struktur können Unternehmen unterschiedliche Arbeitszeitmodelle anbieten, um ihre Beschäftigten zu entlasten. Flexible Modelle eignen sich für Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen als auch für diejenigen, die zum Beispiel eine Weiterbildung anstreben, einem intensiven Hobby nachgehen oder sich zeitintensiv ehrenamtlich engagieren. Die Verabredung, ein gewähltes Arbeitszeitmodell auch wieder verändern zu können, bietet Beschäftigten die Möglichkeit auf Veränderungen ihrer familiären Situation und Karriereplanung zu reagieren. Auch eine finanzielle Unterstützung für Beschäftigte, die aufgrund familiärer Verpflichtungen ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, kann sich als hilfreich erweisen.

Kontakte und Links

Arbeitszeitgesetz https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a120-arbeitszeitgesetz.pdf?__blob=publicationFile Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung https://www.kofa.de/handlungsempfehlungen/fachkraefte-binden/flexible-arbeitszeitmodelle Unabhängige Wissens- und Informationsplattform Arbeitszeit klug gestalten http://www.arbeitszeit-klug-gestalten.de/alles-zu-arbeitszeitgestaltung/arbeitszeitmodelle-im-ueberblick/

AUSBILDUNG IN TEILZEIT

Familie und Ausbildung: Wie können Eltern beiden Bereichen gerecht werden? Eine Ausbildung in Teilzeit kann eine Lösung sein. Seit 2005 stellt dieses Ausbildungsmodell eine interessante Alternative dar. Es richtet sich vor allem an Personen mit Kindern bzw. an Personen, die mit der Pflege eines Angehörigen betraut sind. Auch eine Ausbildung, die durch eine Familienphase unterbrochen wurde, kann in Teilzeit fortgesetzt werden. Der Umfang der wöchentlichen Ausbildungszeit liegt in der Regel zwischen 25 und 30 Stunden, wobei die Ausbildungsvergütung anteilig reduziert wird. Der Berufsschulunterricht findet dabei immer in Vollzeit statt. Arbeitgeber zeigen dadurch nicht nur ein familienfreundliches Profil, sondern profitieren von hoher Motivation und in der Familienzeit erworbenen sozialen Kompetenzen der Auszubildenden. Sie gewinnen so verlässliche Nachwuchskräfte mit großem Verantwortungsbewusstsein; diese gilt es zu binden.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können durch das Modell der Teilzeitausbildung (jungen) Nachwuchskräften mit Familienpflichten die Möglichkeit geben, einer beruflichen Ausbildung nachzugehen. Auch für Auszubildende, die während ihrer Ausbildung Nachwuchs erwarten bzw. in eine Pflegesituation geraten, kann dieses familienfreundliche Modell eine wertvolle Chance sein. Das ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ engagiert sich seit seinem Bestehen für dieses familienfreundliche Ausbildungsmodell, berät und unterstützt Unternehmen zu diesem Thema.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Frau Tülay Ungelenk | Tel. 06221 1410-33 | E-Mail: info@familie-heidelberg.de | www.familie-heidelberg.de Jobcenter Heidelberg Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Frau Petra Hartwig | Tel. 06221 9159-513 |
E-Mail: jobcenter-heidelberg.bca@jobcenter-ge.de www.jobcenter-hd.de Agentur für Arbeit Heidelberg Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Frau Petra Bölle | Tel. 06221 524220, | E-Mail: Heidelberg.BCA@arbeitsagentur.de https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/heidelberg/content/1533726209309 Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Frau Daniela Wagner | Tel. 06221 7960417 | E-Mail: JC-RNK.BCA@jobcenter-ge.de Flyer Ausbildung in Teilzeit www.familie-heidelberg.de/beruf-und-familie/ausbildung-in-teilzeit/ Netzwerk Teilzeitausbildung Baden-Württemberg www.netzwerk-teilzeitausbildung-bw.de

BABYSITTER

Babysitter entlasten die Familie, indem sie flexibel Lücken im Betreuungsangebot schließen, z.B. beim Abholen aus der Kita, in Notfallsituationen, in den Ferien oder bei Randzeiten, in denen nur begrenzt Betreuungsmöglichkeiten bestehen. Auf der Babysitterbörse des ,Bündnis für Familie Heidelberg‘ kann Kontakt zu Babysittern in Heidelberg aufgenommen oder ein Gesuch eingetragen werden.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können ihre Beschäftigten auf die Babysitterbörse des ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ hinweisen. Einige Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten auch durch die Übernahme der Kosten bzw. stellen eine eigene Plattform bereit, auf der sich (ehemalige) Mitarbeiter in Bezug auf die Kinderbetreuung gegenseitig unterstützen.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Frau Patricia Röser | Tel. 06221 1410-17 | E-Mail: info@familie-heidelberg.de | www.familie-heidelberg.de Babysitterbörse http://www.familieheidelberg.de/familien/babysitterboerse/babysitter-in-heidelberg/

BEAUFTRAGTE/BEAUFTRAGTER FÜR INKLUSION

Am 1. Januar 2015 ist das Landes-Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Menschen mit Behinderungen soll eine gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden. Grundlage dafür sind unter anderem die Prinzipien der Selbstbestimmung, der Chancengleichheit und der Nichtbenachteiligung. Niemand darf auf Grund seiner Behinderung benachteiligt werden laut Grundgesetz. Beauftragte/Beauftragter für Inklusion (Behindertenbeauftragte/Behindertenbeauftragter) unterstützen hierbei die Unternehmen und Verwaltungen in Heidelberg und den Landkreis, um dieses Ziel zu erreichen. Stadt Heidelberg Behindertenbeauftragte Frau Christina Reiß |Tel. 06221 58-15590 | E-Mail: behindertenbeauftragte@heidelberg.de http://www.heidelberg.de/694218.html Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Kommunaler Behindertenbeauftragter Herr Patrick Alberti | Tel. 06221 522-2469 | E-Mail: Patrick.Alberti@Rhein-Neckar-Kreis.de http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/landratsamt/behindertenbeauftragter.html

BERATUNGSMÖGLICHKEITEN IM BETRIEB

Der Betriebsrat ist die Interessenvertretung der Beschäftigten eines Betriebes. Er kennt die betriebliche Realität, die abgeschlossenen Betriebsvereinbarungen und geltenden Tarifverträge. Daher kann er Beschäftigte in ihrem Interesse beraten und Informationen geben. Bei Verhandlungen mit dem/r ArbeitgeberIn oder bei betrieblichen Konfliktsituationen ist er für Beschäftigte ein wichtiger Ansprechpartner und unterstützt sie. Wenn Beschäftigte Vereinbarungen mit dem Betrieb treffen möchten, z.B. über eine Reduzierung der Arbeitszeit aufgrund familiärer Verpflichtungen, kann der Betriebsrat hinzugezogen werden. Auch bei Fragen im Bereich der Gleichstellung, bei Qualifizierungsmöglichkeiten und im Bereich der beruflichen Weiterentwicklung oder Veränderung, sowie bei Regelungen im Bereich der Arbeitszeit (z.B. bei der Absenkung oder Erhöhung) kann der Betriebsrat ein wichtiger Partner sein. In der Regel bietet der Betriebsrat regelmäßig Sprechstunden an oder ist im Betriebsratsbüro erreichbar. Andernfalls kann eine Beratung vereinbart werden. Der Betriebsrat hat die ihm gegebenen Informationen vertraulich zu behandeln. Zusätzlich und auch für den Fall, dass kein Betriebsrat besteht, kann die zuständige Gewerkschaft Auskünfte erteilen. Diese Beratung ist für Mitglieder kostenlos.

BETRIEBLICHE KINDERBETREUUNG

Eine betriebliche Kinderbetreuung richtet sich an Kinder von Beschäftigten und ist in unterschiedlichen Formen umsetzbar. Diese orientiert sich an den Bedürfnissen der Beschäftigten und kann auf unternehmensspezifische Bedarfe reagieren, zum Beispiel durch flexible und erweiterte Öffnungszeiten, die sich an den Arbeitszeiten orientieren. Neben einem regelmäßigen Angebot fallen auch punktuelle Maßnahmen unter die betriebliche Kinderbetreuung, z.B. das Einrichten von Eltern-Kind-Büros bzw. Angeboten in Notfallsituationen. Unternehmen leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Und sie profitieren selbst: durch Motivation und Mitarbeiterbindung, weniger Fehlzeiten und einer hohen Attraktivität des Unternehmens für neu anzuwerbende Fachkräfte.

Was können Unternehmen tun?

In Heidelberg und der Region gibt es viele Partner, die Unternehmen rund um das Thema betriebliche Kinderbetreuung beraten und unterstützen. Es gibt eine große Bandbreite an Umsetzungsmöglichkeiten, von Belegplätzen in Kinderbetreuungseinrichtungen, über qualifiziertes Personal für eigene Angebote bis hin zu Ferienangeboten; dies alles mit unterschiedlichen pädagogischen Schwerpunkten bzw. auch in unterschiedlichen Sprachen. Doch eines eint sie alle – das Einbeziehen der Beschäftigten von Planungsbeginn an und das Eruieren der wirklichen Bedarfe führt zum Erfolg.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Anlaufstelle betriebliche Kinderbetreuung Frau Patricia Röser | Tel. 06221-1410-17 | roeser@hddienste.de Datenblatt zu betrieblichen Betreuungsangeboten http://www.familie-heidelberg.de/unternehmen/kinderbetreuung/ Unternehmen Kinderbetreuung – Praxisleitfaden für die betriebliche Kinderbetreuung https://www.bmfsfj.de/blob/95428/8aa7758aa9fb560f5d41fe6d288d364a/unternehmen-kinderbetreuung-praxisleitfaden-betriebliche-kinderbetreuung-data.pdf Mit betrieblicher Kinderbetreuung punkten. Angebote, Vorteile, Tipps. https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/data/mediathek/Mit_betrieblicher_Kinderbetreuung_punkten_bf.pdf Leitfaden „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg” https://wm.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-wm/intern/Publikationen/Arbeit/betriebl_unterst_Kinderbetreuung.pdf Lebenslagen-Familienbewusste Unternehmenskultur http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5000297/;llmid1 Family Net Baden-Württemberg http://www.familynet-bw.de/1386.html

Betrieblicher Pflegelotse

Ein Pflegefall tritt häufig unerwartet auf und verändert nicht nur das Leben der Pflegebedürftigen, sondern auch das der Angehörigen, die sich innerhalb kürzester Zeit den neuen Herausforderungen stellen müssen. Jeder zehnte Beschäftigte in Deutschland hat pflegerische Verantwortung für Eltern, den/die Partner/In oder ein Kind. Modellrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass durch die demografische Entwicklung in Deutschland die Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahr 2020 um rund 20 Prozent steigen wird. Immer mehr Beschäftigte müssen zukünftig die Pflege eines Angehörigen mit ihrer Berufstätigkeit vereinbaren. Im Bedarfsfall kann der betriebliche Pflegelotse als erste Anlaufstelle für Betroffene im Unternehmen fungieren und eine wertvolle Lotsenfunktion übernehmen (ohne dabei eine konkrete Pflegeberatung durchzuführen). Der Pflegelotse kann als Ansprechpartner für Beschäftigte beim Thema Pflege und für Beschäftigte in der Pflegezeit dienen, Informationen zum Thema Beruf und Familie bündeln und dadurch eine familienfreundliche Unternehmenskultur fördern.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können Personalverantwortliche, Betriebsräte oder andere interessierte Beschäftigte im ,Bündnis für Familie Heidelberg’ zu betrieblichen Pflegelotsen fortbilden lassen, die als Ansprechpartner für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zur Verfügung stehen wollen. Sie arbeiten in einem Unternehmen mit unter 15 Beschäftigten, bei welchem es noch keinen betrieblichen Pflegelotsen gibt? Dann können sie sich direkt an die betrieblichen Pflegelotsen des ,Bündnis für Familie Heidelberg´ wenden.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg | Frau Sophia Tesfay | Tel. 06221 1410-20 | E-Mail: tesfay@hddienste.de Qualifizierung zum betrieblichen Pflegelotsen Flyer Betrieblicher Pflegelotse für Kleinstunternehmen

BÜRGERSERVICE

Der telefonische Bürgerservice 115 ist zentral und deutschlandweit erreichbar. Im Rhein-Neckar-Kreis sind 52 Kommunen im Landkreis angeschlossen – ausgenommen Nußloch und Sandhausen. BürgerInnen erhalten hier telefonisch kompetent Auskunft zu allen Verwaltungsfragen wochentags von 8 bis 18 Uhr.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können sowohl auf die zentrale Rufnummer 115 bzw. auf die Angebote der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises hinweisen.

Kontakte und Links

Stadt Heidelberg Bürgerservice: 06221-58-10580 E-Mail: stadt@heidelberg.de | http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Buergerservice.html Rhein-Neckar-Kreis: Informationen rund um die Behördennummer 115 https://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/node/2072999?QUERYSTRING=Behördennummer%20115 Die Behördennummer 115 https://www.115.de/DE/Startseite/startseite_node.html

CHANCENGLEICHHEIT UND DIVERSITY      

„Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es im deutschen Grundgesetz geschrieben. Alle BürgerInnen sollen vielmehr die gleichen Chancen bekommen, möglichst viel aus ihrem Leben zu machen. Kinder und Jugendliche sollen deshalb in der Schule und der Ausbildung die gleichen Bildungsmöglichkeiten erhalten, um später einen Beruf zu finden. Sie sollen so gefördert werden, wie sie es von ihren persönlichen Voraussetzungen her benötigen. Der Begriff Diversität steht für Vielfalt, Verschiedenheit. Diese umfasst alle Aspekte der unterschiedlichen, individuellen Prägung und Entwicklung von Menschen. Hierzu gehören Aspekte wie Alter, Geschlecht, (sexuelle) Orientierungen, sowie ethnische Zugehörigkeit. Angesichts der Internationalisierung, aber auch des demographischen Wandels, rückt Diversität immer mehr in den Fokus. Diversity Management bzw. Vielfaltsmanagement ist ein Konzept der Unternehmensführung, das die Heterogenität der Beschäftigten beachtet und zum Vorteil aller Beteiligten nutzen möchte. Diversity Management toleriert nicht nur die individuelle Verschiedenheit (engl.: diversity) der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern hebt diese im Sinne einer positiven Wertschätzung besonders hervor. Die Stadt Heidelberg und auch der Rhein-Neckar-Kreis setzen sich dafür ein, dass Zugangs- und Lebenschancen für alle gerecht verteilt werden. Dazu gehört Diskriminierung zu verhindern, Benachteiligung abzubauen, Vielfalt zu gestalten sowie Potenziale anzuerkennen und zu fördern.

Was können Unternehmen tun?

Zukunftsorientierte Arbeitgeber richten ihre Unternehmen familienfreundlich und diversityorientiert aus. Mit einem vielseitigen Portfolio greifen sie unterschiedliche Bedürfnisse ihrer Beschäftigten auf. Beschäftigte mit Familienpflichten gilt es zu ermutigen, ihre persönlichen Anliegen im Unternehmen anzusprechen. So lassen sich individuelle Lösungen finden.

Kontakte und Links

Stadt Heidelberg Amt für Chancengleichheit Frau Dörthe Domzig | Tel. 06221 58-15500 | E-Mail: chancengleichheit@heidelberg.de http://www.heidelberg.de/chancengleichheit/

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Gleichstellungsbeauftragte Frau Susanne Vierling | Tel. 06221 522-2211 | E-Mail: susanne.vierling@rhein-neckar-kreis.de Frau Anna Held | Tel. 06221 522-2211 | E-Mail: anna.held@rhein-neckar-kreis.de https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/gleichstellungsbeauftragte.html

Demographischer Wandel

Der Demographische Wandel ist gekennzeichnet durch Veränderungen in der Bevölkerungs- und Erwerbstätigenstruktur aufgrund niedriger Geburtenraten sowie einer steigenden Lebenserwartung der Menschen, die unsere Gesellschaft immer älter werden lässt. Dies hat zur Folge, dass die Anzahl an pflegebedürftigen Menschen kontinuierlich wächst und so immer mehr Beschäftigte in Unternehmen zusätzlich mit Pflegeaufgaben konfrontiert sind. Neben der Wertschätzung und Sicherung der Leistungsfähigkeit der erfahrenen, älteren Beschäftigten, stellt zum einen die Steigerung des Erwerbspersonenpotenzials von Eltern durch Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine wichtige Strategie zur Bewältigung der Herausforderungen des demographischen Wandels dar. Zum anderen gilt es Menschen in den Blick zu nehmen, die bereits in einem flexiblen Arbeitsmodell tätig sind und ihr Arbeitsvolumen erhöhen können bzw. wollen.

Was können Unternehmen tun?

Zukunftsorientierte Unternehmen richten ihre Personalpolitik auf den Wandel in der Gesellschaft aus. Altersgemischte Teams, Nachwuchsförderung (auch im Rahmen einer Teilzeitausbildung), altersgerechte Arbeitsplätze oder die gezielte Suche nach erfahrenen Fachkräften, darunter WiedereinsteigerInnen, MigrantInnen und ältere Menschen, sind nur einige Beispiele. Es gibt bundesweit viele verschiedene Beratungs- und Unterstützungsangebote und –plattformen, die Unternehmen wertvolle Impulse liefern bzw. das Unternehmensengagement begleiten und auszeichnen, wie z.B. das Audit „Zukunftsfähige Unternehmenskultur”. Mit konkreten Angeboten, die sich an die Beschäftigten richten, lassen sich nicht nur Beschäftigte an das Unternehmen binden, sondern dank der Steigerung der Arbeitgeberattraktivität auch potentielle Beschäftigte gewinnen. Was Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrifft, sind im ‚Bündnis für Familie Heidelberg’  wertvolle Unterstützungsangebote für Beschäftigte entstanden. Sprechen Sie uns gerne an.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Bündnis-Koordinationsteam | Tel. 06221-1410-16 /-17/-18 | info@familie-heidelberg.de Broschüre. Willkommen. In Heidelberg. http://www.familie-heidelberg.de/wp-content/uploads/sites/6/2015/02/Willkommen-In-Heidelberg-Deutsch.pdf IHK Rhein-Neckar https://www.rhein-neckar.ihk24.de/wirtschaftstandort/wirtschaftspolitik/demographischerWandel/demographischerWandel_index/942146 Das Demographie Netzwerk www.demowerkzeuge.de Bundeszentrale für politische Bildung http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/demografischer-wandel/ Audit zukunftsfähige Unternehmenskultur inqa http://www.inqa.de/DE/Startseite/start_node.html Audit berufundfamilie http://www.berufundfamilie.de/

ELTERNGELD / ELTERNGELD PLUS

Während der Elternzeit haben Eltern Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld ist allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Das Elterngeld ersetzt das nach der Geburt wegfallende Erwerbseinkommen des betreuenden Elternteils und kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich bei Beschäftigten nach dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, bei Selbstständigen gilt der Steuerbescheid des letzten Jahres vor der Geburt. Je nach Einkommenshöhe erhalten Vater oder Mutter 65 bis 67 Prozent dieses maßgeblichen Nettoeinkommens, mindestens aber 300 und höchstens 1800 Euro. Zum Nettoeinkommen wird auch das Mutterschaftsgeld gezählt, weshalb im ersten Bezugsmonat meist kein Elterngeld bleibt. Das Elterngeld ist komplett sozialabgaben- und steuerfrei. Bei Bezug von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Sozialhilfe oder Kinderzuschlag wird das Elterngeld vollständig als Einkommen angerechnet. Dadurch kann sich die Höhe der genannten Sozialleistungen verringern. Eltern, die die genannten Sozialleistungen erhalten, vor der Geburt aber erwerbstätig waren, erhalten einen Elterngeldfreibetrag, der sich nach dem Einkommen vor der Geburt richtet, höchstens aber 300 Euro beträgt. Das heißt, sie erhalten den Freibetrag zusätzlich zu den Sozialleistungen. Die maximale Elterngeld-Bezugsdauer beträgt alleine 12 bzw. 14 volle Elterngeld-Monate, wenn der Partner mindestens 2 Elterngeld-Monate in Anspruch nimmt. Die Eltern können die Anzahl der Monate – bis auf die zwei Partnermonate – frei untereinander aufteilen. Es kann zum Beispiel erst einer der Partner die vollen zwölf Monatsbeträge, dann der andere die zwei weiteren Monatsbeträge in Anspruch nehmen. Auch die gleichzeitige Inanspruchnahme des Elterngeldes durch beide Eltern ist möglich. Wenn beide Eltern beispielsweise in den ersten sieben Lebensmonaten des Kindes gleichzeitig Elterngeld beziehen, sind die Beträge für 14 Monate aufgebraucht. Die Aufteilung der Elterngeldbeträge auf die Lebensmonate des Kindes muss bereits bei Antragsstellung erfolgen. Ändern kann man diese Entscheidung später nur noch einmal, außer in Härtefällen wie Krankheit, Behinderung oder Tod eines Elternteils oder Kindes und bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Familie. Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld, wenn sich ihr Erwerbseinkommen in dieser Zeit mindert, sie das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht haben und das Kind ausschließlich bei ihnen lebt. Bei einer gemeinsamen Wohnung der Eltern sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.

Elterngeld-Plus

Durch die Einführung des Elterngeld-Plus haben Mütter und Väter nicht nur die Möglichkeit länger als bisher Elterngeld in Anspruch zu nehmen, sondern auch einer geminderten Erwerbstätigkeit während des Bezuges von Elterngeld nachzugehen, ohne Einbußen beim Elterngeld in Kauf nehmen zu müssen. Es soll Müttern die frühzeitige Rückkehr in den Beruf ermöglichen. Statt wie bisher für 14 Monate gibt es nun die Möglichkeit, für 28 Monate in halber Höhe Elterngeld-Plus zu beziehen. Eltern, die sich für ein partnerschaftliches Zeitarrangement entscheiden, erhalten einen Partnerschaftsbonus um 4 weitere Elterngeld-Plus-Monate je Elternteil. Dieses zusätzliche Elterngeld ist jedoch an die Voraussetzung geknüpft, dass beide Eltern innerhalb eines festgelegten und zusammenhängenden Zeitraums von 4 Monaten mindestens 25 Std./ Woche und max. 30 Std./ Woche arbeiten. Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Was können Unternehmen tun?

Einige familienfreundliche Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten bei dem Beschaffen von Informationen bzw. Broschüren oder beraten individuell.

Weiterführende Links

Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/ Allgemeine Informationen zum Elterngeld https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld Allgemeine Informationen zur Elternzeit https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld–elterngeldplus-und-elternzeit-/73770 Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld–elterngeldplus-und-elternzeit-/73770 Stadt Heidelberg https://www.heidelberg.de/hd/-/Verfahrensbeschreibung/elterngeld-beantragen/vbid1224 Rhein-Neckar-Kreis https://www.rhein-neckar-kreis.de/-/1849305/lebm1/leb5000835/llid5000835/llmid1 Digitales Familienministerium – Informationstool Familienleistungen unterstützt Eltern http://www.infotool-familie.de/zum-tool/

ELTERNZEIT

Jeder Elternteil hat Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes bis dieses sein drittes Lebensjahr vollendet hat. Die Elternzeit ist ein Anspruch des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gegenüber dem Arbeitgeber. Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses. Das Arbeitsverhältnis bleibt aber bestehen und nach Ablauf der Elternzeit besteht ein Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit.

Wichtige Fakten

  • Elternzeit können Eltern in Anspruch nehmen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Voll- oder Teilzeitbeschäftigung handelt. Auch Auszubildende oder Eltern, die geringfügig, befristet oder in Heimarbeit beschäftigt sind, haben Anspruch auf Elternzeit. Selbstverständlich dürfen auch Väter Elternzeit beantragen.
  • Die Elternzeit gibt den Eltern gegenüber ihren Arbeitgebern das Recht, die Arbeitszeit nach der Geburt eines Kindes für maximal drei Jahre zu reduzieren bzw. ganz auszusetzen. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der vom Arbeitgeber gewährten Elternzeit bestehen, sofern es nicht arbeitsvertraglich befristet wurde und die Befristung innerhalb der Elternzeit endet. Die Elternzeit endet unabhängig von der vereinbarten Dauer, wenn kein Arbeitsverhältnis mehr besteht.
  • Auch für ein adoptiertes Kind kann Elternzeit beantragt werden. Ab dem Tag der Haushaltsaufnahme längstens bis zum vollendeten achten Lebensjahr des Kindes haben Adoptiveltern Anspruch auf eine maximal dreijährige Elternzeit.
  • Bei Mehrlingsgeburten besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes einzelne Kind.
  • Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine maximal dreijährige Elternzeit pro Kind und Elternteil während der ersten drei Lebensjahre des Kindes. Liegt die vom Arbeitnehmer beantragte Elternzeit innerhalb dieses Zeitraums, darf sie vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden.
  • Anders als bisher dürfen Eltern für ihr ab dem 01.07.2015 geborenes Baby ihre Elternzeit in bis zu drei Teilabschnitten in Anspruch nehmen (z.B. 12 Monate direkt nach der Geburt des Kindes, 6 Monate mit Beginn des 18. Lebensmonats zur Eingewöhnung in der Kita, 12 Monate mit dem 6. Geburtstag zum Schulstart).
  • Ein Anteil von bis zu 24 Monaten Elternzeit darf aus den ersten drei Lebensjahren des Kindes herausverlagert und bis zu dessen 8. Geburtstag beantragt werden
  • Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist für alle gewünschten Elternzeitabschnitte innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes nicht notwendig.
  • Wenn ein dritter Zeitabschnitt der Elternzeit nach dem dritten Lebensjahr des Kindes beantragt wird, muss der Arbeitgeber zustimmen.
  • Sind die Eltern wegen schwerwiegender an der Betreuung ihres Kindes verhindert, können auch Verwandte zweiten Grades (z.B. die Großeltern) Elternzeit beantragen.
  • Elterngeld erhalten Großeltern während ihrer Großelternzeit nicht. Der Anspruch auf Elternzeit für Großeltern besteht nur für Zeiten, in denen keiner der Elternteile des Kindes selbst Elternzeit für sich beansprucht.
  • Beide Elternteile dürfen zeitgleich oder überlappend Elternzeit in Anspruch nehmen. Es ist also nicht notwendig, dass ein Elternteil seine Elternzeit aussetzt, damit der andere Elternteil in Elternzeit gehen kann. Die bereits genommene Elternzeit des Partners wird auf den Anspruch des anderen Elternteils nicht angerechnet. Nicht beanspruchte Elternzeit eines Elternzeitberechtigten kann umgekehrt auch nicht auf den Partner übertragen werden.
  • Es ist möglich, Elternzeit und Teilzeit miteinander zu kombinieren. Allerdings darf man während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt arbeiten.
  • Nur aus dringenden betrieblichen Gründen darf der Arbeitgeber die Elternteilzeit im Umfang von 15 bis 30 Wochenstunden verwehren.
  • Für die Dauer ihrer Elternzeit und während des Bezugs von Mutterschaftsgeld sind gesetzlich pflicht- oder familienversicherte Eltern beitragsfrei weiter versichert. Für die beitragsfreie Weiterversicherung ist nicht ausschlaggebend, ob man während der Elternzeit auch gleichzeitig Elterngeld erhält.
  • Mit der Abgabe des Elternzeitantrags beim Arbeitgeber legt man verbindlich fest, für welche Zeiträume innerhalb der ersten beiden Lebensjahre des Kindes Elternzeit in Anspruch genommen wird. Eine nachträgliche Änderung für diesen Zeitraum ist nur noch mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
  • Es gibt kein offizielles Formular für die Beantragung der Elternzeit. Die Mitteilung der gewünschten Elternzeit an den Arbeitgeber erfolgt fristgerecht, schriftlich und formlos. Elternzeit, die innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes beansprucht werden soll, wird fristgerecht spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet. Elternzeit, die nach dem dritten Geburtstag des Kindes beantragt wird, muss spätestens vorher schriftlich angemeldet werden.
  • Eine nachträgliche Verkürzung oder Verlängerung der vereinbarten Elternzeit ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Innerhalb von vier Wochen kann der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung der Elternzeit aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.
  • Der Arbeitgeber kann den Urlaub, der dem jeweiligen Elternteil für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn man während der Elternzeit weiterhin in Teilzeit arbeitet.

Was können Unternehmen tun?

Einige familienfreundliche Unternehmen unterstützen ihre Beschäftigten bei dem Beschaffen von Informationen bzw. händigen Broschüren aus oder beraten individuell. Andere familienfreundliche Unternehmen verlängern den Zeitraum, in dem Elternzeit genommen werden kann, z.B. bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres des Kindes und ermöglichen es den Beschäftigten während der Kindererziehungszeit an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

Kontakte und Links

Allgemeine Informationen zur Elternzeit https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld–elterngeldplus-und-elternzeit-/73770 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Elternzeit https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elternzeit/die-elternzeit/73832?view=DEFAULT Stadt Heidelberg: Lebenslagen Elternzeit http://www.heidelberg.de/hd,Lde/-/Lebenslagen/;llid5000835/;llmid1 Rhein-Neckar-Kreis: Lebenslagen https://www.rhein-neckar-kreis.de/-/1849305/lebm1/leb5000835/llid5000835/llmid1 Digitales Familienministerium – Informationstool Familienleistungen für Eltern http://www.infotool-familie.de/zum-tool/

ELTERN-KIND-BÜRO

Eltern stehen häufig vor der Herausforderung, Beruf, Familie und/oder Pflege miteinander vereinbaren zu müssen. In Notfallsituationen bzw. bei Betreuungsausfällen oder an Brückentagen wird es oftmals schwer, eine Kurzzeitbetreuung zu finden. Daher sind mittlerweile in einigen Unternehmen Eltern-Kind-Büros eingerichtet, die das temporäre bzw. spontane Mitbringen und Betreuen von Kindern am Arbeitsplatz ermöglichen. Ein Eltern-Kind-Büro ist meistens mit einem PC-Arbeitsplatz sowie Spiel- und Ruhemöglichkeiten für Kinder ausgestattet.

Was können Unternehmen tun?

In Heidelberg und Umgebung haben unterschiedliche Unternehmen bereits Eltern-Kind-Büros bzw. Generationenbüros eingerichtet, u.a. das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, SAP, DKFZ, Finanzamt Heidelberg, Stadtwerke Heidelberg, BG RCI – Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie. Jedoch verfügen nicht alle Unternehmen über gesonderte Raumkapazitäten. Beschäftigten hilft es, punktuell die eigenen Kinder mitzubringen und diese z.B. an freien Arbeitsplätzen oder in Schulungsräumen zu beschäftigen. Das ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ unterstützt Unternehmen gerne bei diesem Vorhaben.

Kontakte und Links

Broschüre Kinder am Arbeitsplatz https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/data/mediathek/1.4_Kinder_am_Arbeitsplatz.pdf Leitfaden für die Einrichtung eines Eltern-Kind-Zimmers https://www.uni-goettingen.de/de/kleiner-leitfaden-zur…eltern-kind…/482252.html

ELTERN-KIND-CAFÉ/KANTINE

Eltern-Kind-Cafés bieten innerhalb der Räumlichkeiten eine Spielecke mit Spielzeug und Bewegungsmöglichkeiten für die Kinder. So kommen nicht nur die Eltern, sondern auch die Kinder voll auf ihre Kosten; ebenso kann der Austausch und Kontakt zu Gleichgesinnten entstehen. Das Konzept von Eltern-Kind-Cafés wird immer beliebter. Auch in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis gibt es zahlreiche Eltern-Kind-Cafés. Familienfreundliche gastronomische Einrichtungen lassen sich auch am Familienfreundlichkeitslabel erkennen. Diese gibt es vielzählig in Heidelberg und der gesamten Metropolregion. Eine Übersicht finden Sie hier.

Was können Unternehmen tun?

Haben Unternehmen eine eigene Betriebskantine kann hier z.B. ein Kinderbereich eingerichtet oder Hochstühle bereitgestellt werden – ein kinderfreundliches Signal.

Kontakte und Links

Stadt Land Kind www.stadtlandkind.info/kinderfreundlich-in-der-stadt/ Studentisches Eltern-Kind-Café „Einhorn“ in der Triplex Mensa am Universitätsplatz Heidelberg Studentenwerk Heidelberg http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de/de/studieren_mit_kind Familienzentrum Bammental https://familienzentrum-bammental.de/angebote/gemeinschaft/ Kinderschutzbund Wiesloch https://kinderschutzbund-wiesloch.de/besuchscafe Familienzentrum Walldorf http://familienzentrum-walldorf.de/ InFamilia e.V. www.infamilia.eu Landesprogramm STÄRKE. Offene Treffs für Eltern und ihre Kinder http://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/get/params_E859821846/1885605/Offene_Treffs_2017.pdf

ENTGELDTRANSPARENZGESETZ

Das Gesetz zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen soll Frauen dabei helfen, ihren Anspruch auf gleiches Geld bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit umzusetzen. Beschäftigte in Betrieben mit über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können seit Januar 2018 auf Basis des Gesetzes das durchschnittliche monatliche Bruttoentgelt einer Vergleichsgruppe erfahren. In Betrieben mit Betriebsrat richten die Beschäftigten ihre Anfrage an den Betriebsrat, in Betrieben ohne Betriebsrat direkt an den Arbeitgeber. Die Ergebnisse der Anfrage können Beschäftigte für Gehaltsverhandlungen nutzen oder gemeinsam mit dem Betriebsrat den Arbeitgeber auffordern, eine Ungleichbehandlung abzustellen. 

Kontakte und Links

Entgelttransparenzgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/entgtranspg/index.html Broschüre zum Entgelttransparenzgesetz: https://www.bmfsfj.de/blob/117322/c343ff078911ce7af7d5e73245f4a0c8/das-entgelttransparenzgesetz-informationen-zum-gesetz-zur-foerderung-der-entgelttransparenz-data.pdf

EXISTENZGRÜNDUNG

Der Anteil der beruflich selbstständigen Frauen gemessen an allen Erwerbstätigen ist etwa halb so hoch wie der Anteil der selbständigen Männer. Ein zentrales Anliegen der Bundesregierung ist es daher, Frauen bei der Existenzgründung zu unterstützen. Um Unternehmerinnen den Start in die selbstständige Erwerbstätigkeit zu erleichtern, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bundesweit Gründerinnenagenturen (bga) eingerichtet. Unter einem zentralen Dach bündelt die bga Aktivitäten zur unternehmerischen Selbstständigkeit in Deutschland und bietet branchenübergreifend Informationen und Dienstleistungen zu Existenzgründungen, Festigung, Wachstum und Unternehmensnachfolgen an. Im ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ existiert die Arbeitsgruppe der ‚Parentrepreneurs’, die Angebote für selbstständige Eltern und diejenigen, die es werden wollen, entwickelt. Kontakte und Links Bündnis für Familie Heidelberg Frau Patricia Röser | Tel. 06221-1410-17 | E-Mail: info@familie-heidelberg.de Frauen in der Arbeitswelt: Berufliche Selbstständigkeit https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/frauen-und-arbeitswelt/berufliche-selbststaendigkeit/berufliche-selbststaendigkeit/80460 Gründerinnenzentrum FeMale Business www.gig7.de

FAMILIENFREUNDLICHE UNTERNEHMEN

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für Unternehmen wichtiger Bestandteil einer familien- und lebensphasenbewussten Personalpolitik. In Hinblick auf den demographischen Wandel und den wachsenden Fachkräftemangel ist eine familienfreundliche Personalpolitik wichtig, um qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden. Mit familienfreundlichen Personalmaßnahmen zeigt sich nachweislich, dass beispielsweise der Krankenstand bzw. die Fehlzeitenquote und die Fluktuation sinken sowie die Produktivität, der Unternehmenserfolg und die Arbeitgeber-Attraktivität erhöht werden. Es lohnt sich, sich familienfreundlich aufzustellen.

Was können Unternehmen tun?

Als ersten Schritt gilt es herauszufinden, ob und wie viele Beschäftigte mit familiären Verpflichtungen konfrontiert sind. Daraufhin sollten Überlegungen angestellt werden, inwieweit die Beschäftigten im Rahmen der betrieblichen Machbarkeit gezielt unterstützt werden können. Dabei ist es hilfreich, auch Best-Practice Beispiele und Erfahrungen anderer Unternehmen heranzuziehen. Grundsätzlich gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, für familienfreundliches Engagement im Unternehmen eine entsprechende Zertifizierung (siehe Links) zu erlangen.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Koordinationsteam | Tel. 06221 1410-16 /-17 / -18 | E-Mail: info@familie-heidelberg.de http://www.familie-heidelberg.de/unternehmen/) Erfolgsfaktor Familie www.erfolgsfaktor-familie.de Gemeinnützige Hertie Stiftung https://www.ghst.de Ratgeber von DIHK und BMFSFJ https://www.dihk.de/themenfelder/wirtschaftspolitik/fachkraeftesicherung-verantwortung/vereinbarkeit-familie-und-beruf/service/familienfreundliche-personalpolitik Audit berufundfamilie http://www.berufundfamilie.de/ Lebenslagen-Familienbewusste Unternehmenskultur http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5000297/;llmid1 Family Net Baden-Württemberg http://www.familynet-bw.de/1386.html 

FAMILIENKOMPETENZ

96 Milliarden Stunden unbezahlte Arbeit pro Jahr werden in Deutschlands Haushalten geleistet. Diese Arbeit wird gesellschaftlich noch nicht ausreichend wertgeschätzt. Denn die Familienzeit ist ein beruflicher und persönlicher Einschnitt. Sie erfordert eine Neustrukturierung der eigenen Zeit und des Alltags. Hinzu kommen die Bewältigung neuer Aufgaben sowie eine andere Prioritätensetzung. Die notwendige Konsequenz bedeutet also ein positives Umdenken in der eigenen Haltung: Familie ist ein „informeller Lernort“, dort werden wichtige soziale Kompetenzen und Alltagsfähigkeiten erlernt wie Flexibilität, Organisationstalent, Verantwortungsbewusstsein, Durchsetzungsfähigkeit, konstruktive Problemlösung. Diese Schlüsselqualifikationen sind auch im Berufsleben vor allem im sozialen Bereich von großer Bedeutung. Familienkompetenzen sind also auch Berufskompetenzen, die sich vor allem Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger beim beruflichen Wiedereinstieg bewusst und zunutze machen sollten.

Was können Unternehmen tun?

Für Arbeitgeber ist es wichtig, die Familienzeit als persönliche Weiterentwicklung ihrer Beschäftigten anzusehen. Sinnvoll ist es herauszufinden, welche Schlüsselqualifikationen erworben wurden und wie diese im Unternehmen gewinnbringend eingesetzt werden können. 

Kontakte und Links

Perspektive Wiedereinstieg https://www.perspektive-wiedereinstieg.de/Inhalte/DE/Wiedereinstieg/Wiedereinstieg_konkret/Analyse_der_Kompetenzen/famcompass_familienkompetenzen_erfassen_und_fuer_einen_einstieg_in_soziale_berufe_nutzbar_machen.html Kontaktstelle Frau und Beruf http://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/node/1897447/Lde?QUERYSTRING=kontaktstelle Programm Stark im Beruf-Flucht! http://www.starkimberuf.de/starke-praxis/fuer-die-wirtschaft/flucht/

Familienoffensive

Die Familienoffensive der Stadt Heidelberg gibt es seit dem Jahr 2007. Ziel der Familienoffensive ist es, die Lebensqualität für Familien in Heidelberg kontinuierlich zu verbessern. Dort werden zahlreiche Informationen angeboten, unter anderen zu den Themen Bildung, Beratung in verschiedenen Lebenssituationen, Förderungsangeboten, Verkehrsplanung, Freizeit und Veranstaltungen. Die Broschüre ‚Heidelberg für Familien‘ bietet einen ersten Überblick über die Angebote der Stadt Heidelberg sowie die wichtigsten Service-Adressen. Informationen zu den Themen Kinderbetreuung, Schulen, Ferien, Unterstützung und Beratung, Kultur und Freizeit, Wohnen und Leben in Heidelberg sind hier übersichtlich zusammengestellt. Für Kleine und ganz Kleine, vor und nach der Schule, oder in den Ferienwochen: in Heidelberg gibt es ein breites und flexibles Betreuungsangebot. Mit einer speziellen Suchmaschine https://www.meinkind.de/suche können nach unterschiedlichen Kriterien wie Zeiten, Stadtteilen etc. Krippen, KiTas, Tagesmütter oder Ferienangebote gefunden werden. Die aktuellen Ferienangebote werden immer zu Beginn des Jahres in die Datenbank eingepflegt. Familien mit geringem Einkommen erhalten mit dem Heidelberg-Pass (+) umfangreiche Vergünstigungen, die insbesondere Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung betreffen. Auch das Jugendamt des Rhein-Neckar-Kreises hilft Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nicht nur in schwierigen Lebenslagen. Es unterstützt und fördert auch generell die Entwicklungs-, Erziehungs- und Bildungsprozesse von jungen Menschen.

Was können Unternehmen tun?

Für Familien in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis gibt es unterschiedliche Angebote, Beratungsangebote für junge Eltern, Kinderbetreuungseinrichtungen, Ferienprogramme sowie weiterführende Informationen und Publikationen. Unternehmen können ihre Beschäftigte auf diese Angebote hinweisen.

Kontakte und Links

Familienoffensive Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg Tel. 06221 58-31510 und 58-31520 | 
E-Mail: jugendamt@heidelberg.de http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Kinder_+und+Jugendamt.html Jugendamt Rhein-Neckar-Kreis Amtsleiterin Frau Susanne Keppler | Tel. 06221 522-1559 | E-Mail: jugendamt@rhein-neckar-kreis.de http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/landratsamt/jugendamt.html

FAMILIENPFLEGEZEIT

Um berufstätigen Frauen und Männern die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern, trat am 1. Januar 2012 das Familienpflegezeitgesetz in Kraft. Danach können Berufstätige für bis zu zwei Jahre mit Einverständnis des Arbeitgebers ihre Arbeitszeit auf eine wöchentliche Mindestarbeitszeit von 15 Stunden (Rechtsanspruch) reduzieren um einen Angehörigen zu pflegen. Der Bruttolohn wird während der Pflegezeit nur halb so stark gekürzt wie die Arbeitszeit. Nach Beendigung der Pflegezeit muss allerdings der Lohnvorschuss wieder ausgeglichen werden. Die Pflegezeit wird in der Rentenversicherung anerkannt. Pflegende Angehörige genießen während der Zeit der Freistellung nach dem Pflege- und Familienpflegezeitgesetz einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser beginnt mit der Ankündigung der Absicht der Inanspruchnahme der Freistellung, höchstens jedoch zwölf Wochen vor dem angekündigten Beginn der Freistellung und endet mit der Rückkehr aus der Pflege- bzw. Familienpflegezeit. Als zentrale Anlaufstelle zur ersten Klärung dieser Fragen hat der Rhein-Neckar-Kreis Pflegestützpunkte in Walldorf und Weinheim eingerichtet, die gesetzliche Aufgaben der Pflegeberatung wahrnehmen. Daneben gibt es feste Außensprechtage in Ladenburg, Ilvesheim, Plankstadt, Schwetzingen, Hockenheim, Wiesloch, Neckargemünd, Sinsheim, Helmstadt-Bargen und Eberbach.

Was können Unternehmen tun?

In Unternehmen können sich Ansprechpartner zu sogenannte ‚betrieblichen Pflegelotsen’ fortbilden lassen, die als erste Anlaufstelle für Beschäftigte beim Thema Pflege fungieren. Auch Informationsveranstaltungen sowie das Einbeziehen des Themas im Rahmen von Mitarbeitergesprächen fördert eine entsprechende Unternehmenskultur.

Kontakte und Links

Servicetelefon Wege zur Pflege 01801 – 50 70 90 (kostenpflichtig) www.wege-zur-pflege.de und www.familien-pflege-zeit.de Bündnis für Familie http://www.familie-heidelberg.de/unternehmen/pflege/pflegelotse/ Digitales Familienministerium – Informationstool Familienleistungen für Eltern http://www.infotool-familie.de/zum-tool/ Familienpflegezeitrechner http://www.wege-zur-pflege.de/familienpflegezeit/rechner.html Pflegestützpunkte Rhein-Neckar-Kreis http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/landratsamt/pflegestuetzpunkte.html

Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate)

Das Familienpflegezeitgesetz unterstützt berufstätige Männer und Frauen, die einen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Beschäftigte haben einen Rechtsanspruch auf teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten. Während dieser Freistellung kann die Arbeitszeit auf wöchentlich mindestens 15 Stunden reduziert werden, um einen Angehörigen zu pflegen. Dabei gilt das sogenannte ,Blockmodell, die geforderte Mindestarbeitszeit muss demnach nur im Durchschnitt eines Jahres vorliegen, die Aufteilung kann individuell festgelegt werden. Beschäftigte müssen die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit spätestens acht Wochen vor dem gewünschten Beginn schriftlich ankündigen und angeben, für welchen Zeitraum die Freistellung erfolgen soll. Der Anspruch auf Freistellung gilt nicht gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten. Die Pflegezeit und die Familienpflegezeit können miteinander kombiniert werden, müssen aber unmittelbar aneinander anschließen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsmöglichkeiten beträgt insgesamt maximal 24 Monate. Es ist auch möglich, dass sich mehrere Angehörige die Pflege teilen (nacheinander oder parallel). Als Unterstützung während der Pflegezeit besteht ein Anspruch auf ein zinsloses Darlehen, das beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden kann. Nach Beendigung der Familienpflegezeit muss das Darlehen in Raten zurückgezahlt werden. Die Pflegezeit wird in der Rentenversicherung anerkannt.

Was können Unternehmen tun?

Für Unternehmen kann es eine gute Möglichkeit sein, Beschäftigte in der Familienpflegezeit zu unterstützen, indem während der Freistellung weiter Kontakt gehalten wird und Beschäftigte über Neuigkeiten aus dem Unternehmen auf dem Laufenden gehalten werden. Außerdem kann Beschäftigten in Pflegezeit der Zugang zu betrieblichen Sportangeboten, der Kantine, Schulungen und anderen betrieblichen Angeboten ermöglicht werden. Die Rückkehr nach der Familienpflegezeit kann Beschäftigten beispielsweise durch Wiedereinstiegsprogramme erleichtert werden.

Kontakte und Links

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/aeltere-menschen/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf/die-familienpflegezeit/75714 https://www.bafza.de/programme-und-foerderungen/familienpflegezeit/?sword_list%5B0%5D=alter&sword_list%5B1%5D=und&sword_list%5B2%5D=pflege&no_cache=1

FERIENBETREUUNG

Wenn die Ferien vor der Tür stehen, stellt sich jedes Jahr für alle berufstätigen Eltern die Frage: welche Ferienangebote gibt es für den Nachwuchs, schließlich reicht der Jahresurlaub meist nicht aus, um alle Ferienzeiten abzudecken. In Heidelberg gibt es eine Vielzahl an Betreuungsmöglichkeiten in den Ferien, die sowohl für Kinder als auch Jugendliche ausgerichtet sind, darunter viele Ganztagesangebote. Darunter zählen z.B. Aktivitäten von Naturpädagogik über Sport- und Kulturangebote, Freizeiten bis hin zu berufsorientierenden Angeboten. Das zu Jahresanfang jährlich erscheinende Heidelberger Ganzjahresferienprogramm unter www.meinkind.de bietet mehr als 350 Angebote für erlebnisreiche Ferien. Ergänzt wird dieses durch ein attraktives Ferienpassangebot in den Sommerferien. Auch Anbieter im Rhein-Neckar-Kreis bieten vielzählige Ferienprogramme an bzw. kooperieren mit ansässigen Unternehmen. Z.B. organisiert das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis jedes Jahr in den ersten zwei Wochen der Sommerferien für die Mitarbeiterkinder eine umfassende Ferienbetreuung mit vielen Ausflugstagen und einer rundum Betreuung zusammen mit pädagogischen Fachkräften. Andere Unternehmen, wie die SAP SE oder auch Kreisstädte, wie Walldorf und weitere Gemeinden und Städte bieten zahlreiche Ferienprogramme für Familien mit Kindern an.

Feriengutscheine

Sie haben einen Heidelberg-Pass oder einen Heidelberg-Pass+? Dann nutzen sie die Feriengutscheine der Stadt Heidelberg. Die Teilnahmekosten werden bis zu einer gewissen Höhe durch den Gutschein abgedeckt. Die Gutscheine werden bei Ausstellung oder Verlängerung der Heidelberg-Pässe in allen Heidelberger Bürgerämtern ausgegeben.

Ferienangebote des ‚Bündnis für Familie Heidelberg’

Das ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ bietet mit ‚FerienOnJob’ zweimal jährlich jeweils in den Pfingst- und Sommerferien jeweils ein einwöchiges, interessantes berufsorientierendes Ferienangebot für Jugendliche an. Sie erhalten hier die Möglichkeit, in die Arbeitswelt von Heidelberger Unternehmen zu schnuppern und sich fit zu machen zu den Themen Bewerbung, Praktikum und Ausbildung.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können beispielsweise das FerienTicket des ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ einsetzen und damit ihre Beschäftigten bei der Ferienbetreuung finanziell mit einem Zuschuss unterstützen. Ferner können sie die Beschäftigten auf externe Ferienprogramme hinweisen oder sogar eigene Angebote erstellen.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Informationen zu FerienOnJob | Frau Sophia Tesfay | Tel. 06221 141016 | tesfay@hddienste.de | www.FerienOnJob.de Informationen zum FerienTicket | Frau Patricia Röser | Tel. 06221 141017 | E-Mail: roeser@hddienste.de | www.ferienticket.info  Stadt Heidelberg (Ferienbetreuung / -Gutscheine / -pass) Infotelefon 06221 58-38310 | E-Mail: familienoffensive@heidelberg.de www.heidelberg.de/ferienangebote www.ferien-hd.meinkind.de Freizeit- und Ferienangebote der AWO Rhein-Neckar-Kreis http://awo-rhein-neckar-freizeiten.de/  Ferienbetreuung Walldorf http://www.jump-walldorf.de/ Ferienbetreuung Schwetzingen http://www.schwetzingen.de/pb/schwetzingen,Lde/Startseite/Bildung+_+Wissenschaft/Ausserschulische+Betreuung.html Ferienbetreuung Weinheim http://www.weinheim.de/,Lde/Startseite/Stadtthemen/Ferienangebote.html Ferienbetreuung Sinsheim https://www.sinsheim.de/pb/sinsheim,Lde/Home/Bildung+_+Soziales/Betreuungsangebote.html

GEWERKSCHAFTEN

Gewerkschaften sind Vereinigungen von Beschäftigten zur gemeinsamen Interessenvertretung. Sie schließen für ihre Mitglieder Tarifverträge ab, die Regelungen zu Arbeitszeit, Entgelt etc. enthalten. Diese Regelungen sind umfassender als gesetzliche Vereinbarungen und können Beschäftigten dabei helfen, Familie, Beruf und Freizeit besser miteinander zu vereinbaren. Für Mitglieder bieten Gewerkschaften außerdem ein kostenloses, umfangreiches Beratungs- und Informationsangebot im Arbeits- und Sozialrecht an. Darunter fallen auch die Bereiche Gleichstellung, Diskriminierung, Weiterbildung etc. Auch der Rechtsschutz ist abgedeckt.

Kontakte und Links

Die Zuständigkeit der Gewerkschaft richtet sich nach der Branche eines Betriebs. Informationen über Gewerkschaften https://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/gewerkschaften-im-dgb

GLEICHSTELLUNG

Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, Strukturen, die Benachteiligungen und Diskriminierung begünstigen, aufzuzeigen und diese durch gezielte Maßnahmen zu beseitigen. Sie informieren und beraten bei allen Fragen der Chancengleichheit und wirken bei sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit. Ab 500 Beschäftigte sind Institutionen gesetzlich verpflichtet, Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen. Diese verstehen sich oft als Ansprechpartner/innen auch für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie bzw. Angehörigenpflege.

Was können Unternehmen tun?

Vereinzelt gibt es in Unternehmen unabhängig von gesetzlichen Vorgaben Ansprechpartner/innen, die unterschiedliche Aspekte abdecken, von Elternguides, betrieblichen Pflegelotsen bis hin zu Gleichstellungsberaterinnen.

Kontakte und Links

Stadt Heidelberg Amt für Chancengleichheit Frau Dörthe Domzig | Tel. 06221 58-15500 | E-Mail: chancengleichheit@heidelberg.de http://www.heidelberg.de/chancengleichheit/

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Gleichstellungsbeauftragte Frau Susanne Vierling | Tel. 06221 522-2211 | E-Mail: susanne.vierling@rhein-neckar-kreis.de Frau Anna Held | Tel. 06221 522-2211 | E-Mail: anna.held@rhein-neckar-kreis.de https://www.rhein-neckar-kreis.de/start/landratsamt/gleichstellungsbeauftragte.html

HAUSAUFGABENBÖRSE UND NACHHILFEPLATTFORM

Die Hausaufgabenböse und Nachhilfeplattform ist ein neues Projekt des ‘Bündnis für Familie Heidelberg’. Mit diesem virtuellen „schwarzen Brett” können Eltern unkompliziert und flexibel Unterstützung für ihre Kinder organisieren, und ältere Schüler und Studierende mit Nachhilfe bzw. Unterstützung bei Hausaufgaben ein Taschengeld dazu verdienen.

Kontakte und Links

https://www.familie-heidelberg.de/familien/nachhilfeplattform/

HAUSHALTSNAHE DIENSTLEISTUNGEN

Unter den Begriff haushaltsnahe Dienstleistungen fallen kleine und niedrigschwellige Hilfen im Alltag. Sie erleichtern das Leben von vielen Familien und älteren Menschen. Hierzu gehört zum Beispiel die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, Reinigung, Gartenpflege sowie die Versorgung und Betreuung von Kindern sowie von kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können einen betriebsinternen Service einrichten oder mit einem externen Dienstleister kooperieren, an den sich Beschäftigte wenden können. Für kleine und mittlere Betriebe bietet es sich an, mit anderen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Die Universität Heidelberg hat beispielsweise mit ihrem Concierge-Service ein Angebot geschaffen, dass sich heute zu einem festen Baustein im Rahmen von Mitarbeiterservices entwickelt hat. Das Bündnis für Familie Heidelberg unterstützt interessierte Unternehmen mit seinen Erfahrungen gerne und vermittelt entsprechende Kontakte.

Kontakte und Links

Frauen pflegen Frauen http://www.vbi-heidelberg.de/pflege/  Checkliste IHK Rhein-Neckar https://www.rhein-neckar.ihk24.de/wirtschaftstandort/branchen/Dienstleistungen/Haushaltsnahe_Dienstleister/Haushaltsnahe_Dienstleister/945206 Haushaltsnahe Dienstleistungen Rhein-Neckar-Kreis https://www.rhein-neckar-kreis.de/-/1849305/lebm1/leb5001274/llid5001274/llmid1

HOME-OFFICE

Da sich die Formen und Möglichkeiten der Nutzung mobiler Endgeräte in den letzten Jahren entscheidend weiterentwickelt haben, können zunehmend betriebliche Tätigkeiten und Aufgaben ortsungebunden erledigt werden. Viele Unternehmen bieten ihren Beschäftigten alternierende Telearbeit (Home-Office als temporärer Wechsel zwischen dem Arbeitsplatz im Unternehmen und zu Hause) als Arbeitsmodell an, um Beruf und Familie besser vereinbaren zu können. Es gibt unterschiedliche Tätigkeitsbereiche, in denen Telearbeit sinnvoll erscheint. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass nicht jede Person für Home-Office geeignet ist. Hierfür ist eine individuelle Entscheidung notwendig. Beschäftigte sollten darauf achten, dass auch weiterhin der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen gewährleistet ist. Außerdem können klare Regelungen zum Beispiel zur Erreichbarkeit und den Arbeitszeiten hilfreich sein, um einer Vermischung von Arbeit und Privatleben vorzubeugen. Ein weiterer Trend ist, dass der Arbeitsort zunehmend generell freigegeben wird und nicht mehr auf die häusliche Wohnung beschränkt ist. Das nennt sich dann Mobiles Arbeiten und umfasst Arbeiten von überall aus. Von unterwegs, vom Flughafen, vom Restaurant oder wo auch immer sich der Beschäftigte aufhält. Dank der mobilen Endgeräte (Tablet, Smartphone), die auch von unterwegs die Verbindung zum Büro aufrechterhalten, ist das mobile Arbeiten heutzutage leicht möglich. Bei allen mobilen Arbeitsformen ist eine neue Kultur des Zusammenarbeitens erforderlich: es ist eine Vertrauenskultur zu schaffen und weniger auf Leistungsorientierung zu achten, sondern vielmehr auf ein ergebnisorientiertes Arbeiten wertzulegen.

Was können Unternehmen tun?

Zu der organisatorischen Voraussetzung zählt z.B. ein Arbeitsplatz mit entsprechender, technischer Ausstattung. Zusätzlich ist darauf zu achten, dass die Arbeitsaufträge elektronisch zugänglich sind und die erarbeiteten Ergebnisse elektronisch übermittelt werden können. Der Einsatz von Home-Office ist je nach Bedarf und Unternehmen individuell abzustimmen. Für Beschäftigte, die Beruf und Familie vereinbaren, stellt mobiles Arbeiten, Telearbeit bzw. Home-Office neben der Flexibilität von Arbeitszeiten eine der wichtigsten Bestandteile einer familienfreundlichen Personalpolitik dar – sowohl punktuell als auch permanent. 

Kontakte und Links

Broschüre: Mit Home-Office-Modellen Familie und Beruf gut vereinbaren. https://www.erfolgsfaktor-familie.de/fileadmin/ef/data/mediathek/EF_Onlinepublikation_Home-Office.pdf Broschüre: Nur das Ergebnis zählt! Leitfaden für mobiles Arbeiten in Betrieben. https://www.bmfsfj.de/blob/112022/0c6e5d1b36eb0a8e09b45a1457f350eb/nur-das-ergebnis-zaehlt–leitfaden-fuer-mobiles-arbeiten-in-betrieben-data.pdf Home-und Telearbeit http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5001246/;llmid1 Arbeitsstättenverordnung für Telearbeit http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/A225-arbeitsstaettenverordnung.pdf?__blob=publicationFile

INTEGRATION

Integration hat unzählige Gesichter und Geschichten und ist ein generationsübergreifender und dynamischer Prozess. Ein Blick in die Geschichte, aber auch in die verschiedenen Migrationskulturen hierzulande zeigt das. Jeder Mensch trägt zum Erfolg von gleichberechtigter Teilhabe bei. Um diesem komplexen Themenbereich gerecht zu werden und v.a. den neu zugewanderten Menschen die schnellstmögliche Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen, engagieren sich nicht zuletzt die Integrationsbeauftragten sowie die regionalen Welcome Center.

Kontakte und Links

Stadt Heidelberg Teamleiterin Teilhabegerechtigkeit für Zugewanderte-Integration Frau Brigitte Klingler | Tel. 06221/58-15530 | E-Mail: Brigitte.klingler@heidelberg.de https://www.heidelberg.de/hd,Len_US/-/Behoerdenwegweiser/;oe6011899 Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Integrationsbeauftragte Frau Anne Kathrin Wenk | Tel. 06221/522-2209 | E-Mail: annekathrin.wenk@rhein-neckar-kreis.de http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/Landratsamt/stabsstelle+integration.html Welcome Center Rhein-Neckar http://www.welcomecenter-rn.de/welcome-center-rhein-neckar/welcome-center-rhein-neckar-i/

INTERNATIONAL WELCOME CENTER

Angesichts des demographischen Wandels haben regionale Unternehmen einen steigenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften, der künftig immer seltener durch inländische Arbeitnehmer/innen gedeckt werden kann. Die Gewinnung internationaler Facharbeiter/innen und Akademiker/innen kann eine Möglichkeit sein, um diesem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu erhalten. Das Welcome Center Rhein-Neckar unterstützt in diesem Zusammenhang regionale kleinere und mittlere Unternehmen bei der Gewinnung und Integration internationaler Fachkräfte und heißt alle Menschen, die aus dem Ausland als Fachkräfte in die Region kommen, herzlich willkommen. Es bietet Informationen, Beratung und gezielte Hilfestellung zu allen Themen, die für die Vorbereitung ihres Aufenthalts und das Leben in Heidelberg wichtig sind. Darüber hinaus existieren in der Region vielfältige interkulturelle Anlaufstellen. In ihnen vermitteln Ehrenamtliche und Hauptberufliche in kulturellen Konfliktsituationen, versuchen sprachliche Barrieren abzubauen und in Problemsituationen Hilfestellungen zu leisten. Dabei kooperieren sie mit anderen Beratungsstellen und Behörden. Auf Beschäftigte, die mit Familie aus dem Ausland in die Region kommen, warten interessante Angebote von internationalen Betreuungseinrichtungen, Schulen, Sprachangebote bis hin zu Sportangeboten.

Was können Unternehmen tun?

Für Unternehmen besteht die Option mit regionalen Welcome-Centern zu kooperieren und auf entsprechende Angebote zu zugreifen. Eine kontinuierliche Netzwerkarbeit und Kommunikation ist empfehlenswert.

Kontakte und Links

Welcome Center Rhein-Neckar https://www.welcomecenter-rn.de International Welcome Center Heidelberg http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/International+Welcome+Center+Heidelberg.html Das Interkulturelle Zentrum https://iz-heidelberg.de/ https://www.viernheim.de/rathaus-politik/buergerservice/anliegen-a-z/dienstleistung.html?tx_civserv2_pi1%5Bservice%5D=426&tx_civserv2_pi1%5Baction%5D=show&tx_civserv2_pi1%5Bcontroller%5D=Service&cHash=6b11ee613c65ab45d6f41ea5788b6d45

JUGENDANGEBOTE

Spaß haben, Freunde finden, Freizeit und Ferien sinnvoll verbringen, welche Jugendliche und welcher Jugendliche möchte das nicht? Jugendliche brauchen Freiräume und Begegnungsmöglichkeiten. Sie wollen sich mit Gleichaltrigen treffen, austauschen und neue Erfahrungen sammeln. Jugendverbände sind eine wichtige Sozialisationsinstanz für Kinder und Jugendliche. In ihnen lernen sie, sich in Gruppen zu bewegen und zu organisieren, Verantwortung für sich und andere zu übernehmen und Entscheidungen mit anderen gemeinsam zu treffen. Beispielsweise bietet der Stadtjugendring Heidelberg e.V. Kindern und Jugendlichen zwischen 7 und 21 Jahren ein vielseitiges Angebot, u.a. verschiedene Ferienbetreuungsangebote sowie Jugendreisen.

Was können Unternehmen tun?

Familienfreundliche Unternehmen finden in Jugendanbietern interessante Kooperationspartner, um eigene Angebote für Beschäftigte zu realisieren, sei es bei der Ferienbetreuung oder bei der Konzeption von Kinderprogrammen bei Veranstaltungen bzw. Mitarbeiterfesten.

Kontakte und Links

Stadtjugendring Heidelberg e.V. Tel. 06221 22180 | info@sjr-heidelberg.de | www.sjr-heidelberg.de Sportkreis Heideberg e.V. www.sportkreis-heidelberg.de Kreisjugendring Rhein-Neckar-Kreis http://www.kreisjugendring-rhein-neckar.de/ AWO Rhein-Neckar-Kreis http://awo-rhein-neckar.de/ KVJS-Landesjugendamt https://www.kvjs.de/jugend/

KINDERBETREUUNG

Ob Kindertagesstätte, Kindergarten, Tagesmutter oder Hort – die Auswahl an Kinderbetreuungsangeboten in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis ist groß und im Vergleich zu anderen Städten sehr gut ausgebaut.

Kinderkrippen (0-3 Jahre)

Eine Kinderkrippe ist eine Betreuungseinrichtung für Kinder unter drei Jahren. Ab dem Alter von acht Wochen bis zum Eintritt in den Kindergarten stellen in Heidelberg verschiedene Träger Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung. https://www.heidelberg.de/hd/HD/Lernen+und+Forschen/Betreuung+fuer+Kleinkinder+_0_3_.html http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/Eltern_Kind_Angebote.html http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5001257/;llmid1

Kindergarten (3-7 Jahre)

In Kindergärten werden Kinder ab dem dritten Lebensjahr bis zum Eintritt in die Schule betreut. In altersgemischten Gruppen von drei- bis sechsjährigen erfahren die Kinder frühe Bildung als Grundstein für lebenslanges Lernen. Spielerische Lernformen und eine pädagogische Betreuung stehen im Vordergrund. Besonders in Heidelberg ist die Vielfalt der Betreuungsformen von der Halbtags- bis zur Ganztagsbetreuung mit Verpflegung groß. Nicht nur die Plätze, sondern auch die Betreuungszeiten wurden in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Die Kita-Suchmaschine umfasst alle Kindertageseinrichtungen und Tagesmütter mit Kontaktdaten. Über die Suchfunktion lassen sich z.B. Stadtteil, Alter, Konzept, Öffnungszeiten filtern: https://www.meinkind.de/suche http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5000998/;llmid1 http://www.kinderbetreuungsdatenbank.de/familie/kita.html

Tagespflege

Die Tagespflege bildet eine Alternative zu Kindertagesstätten. Es gibt viele Gründe, warum sich Eltern bei der Betreuung ihres Kindes für die Tagespflege entscheiden, von  familienähnlicher Betreuung, individuellen Betreuungszeiten bzw. kleinen Gruppen. Tagespflege kann auch als Ergänzung zu einem anderen Betreuungsangebot eingesetzt werden; etwa als so genannte Randzeitenbetreuung. Tagesmütterverein Heidelberg e.V. Frau Erika Marksteiner | Tel. 06221 373371 | E-Mail: info@heidelberger-tagesmuetter.de www.tagesmuetter-heidelberg.de Stadt Heidelberg – Vermittlung von Tagespflegepersonen Frau Brigitte Lorenz (Tagesmüttervermittlung) Mo, Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 Uhr | Tel. 06221 5837790 E-Mail: Brigitte.Lorenz@Heidelberg.de oder tagespflege@heidelberg.de www.heidelberg.de/familie Tagespflege im Rhein-Neckar-Kreis http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5001175/;llmid1 Kleinkindbetreuung, Kindergarten, Hort Stadt Heidelberg Kinder- und Jugendamt | Tel. 06221 5831510 und 5831520 | E-Mail: jugendamt@heidelberg.de | www.meinkind.de Schulkinderbetreuung Auch für Schulkinder gibt es an allen Grundschulen und an einigen weiterführenden Schulen ergänzende Betreuungsangebote über die reguläre Unterrichtszeit hinaus. Ein Rechtsanspruch auf ein Betreuungsangebot besteht nicht. Auskünfte über das konkrete Betreuungsangebot einer Schule und die Bedingungen erhalten Sie bei den jeweiligen Schulsekretariaten, Gemeinden oder Städten.

Kontakte und Links

päd-aktiv e.V. Tel. 06221 1412-0 | E-Mail kontakt@paed-aktiv.de | www.paed-aktiv.de Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Schulkinderbetreuung http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5000367/;llmid1 Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Schulkindern https://www.bmfsfj.de/blob/93138/cefdb07a55611894fbf569bc78526be1/ue-6-vereinbarkeit-von-familie-und-beruf-mit-schulkindern-data.pdf

Was können Unternehmen tun?

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung hat viele Facetten – es fängt damit an, dass Unternehmen ihre Mitarbeitenden regelmäßig über Angebote informieren. Auf dem Weg zur Betriebskita, die nicht zu jedem Unternehmen passt und daher auch nicht das Ziel für alle sein kann, gibt es zahlreiche verschiedene Möglichkeiten, Beschäftigte bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bei der Kinderbetreuung zu unterstützen, auch für kleine und mittelständische Unternehmen. Dabei zahlt es sich aus, nicht nur auf die Bedarfe von Beschäftigten mit kleinen Kindern einzugehen, sondern auch zu berücksichtigen, dass Kinder Unterstützung bei Übergängen benötigen (z.B. in die Grund- oder weiterführende Schule) oder schulpflichtige Kinder in den Ferien betreut werden müssen. Sie möchten die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung in Ihrem Unternehmen vorantreiben und haben Fragen? Sie suchen Ideen und Impulse? Sie wollen sich gerne austauschen um zu sehen, wo Sie stehen? Mit unserer Anlaufstelle betriebliche Kinderbetreuung unterstützen wir Sie gerne beratend und vermitteln Kontakte innerhalb des ‚Bündnis für Familie Heidelberg’.

KINDERBETREUUNGSZUSCHUSS

Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers. Die Leistungen erfolgen zusätzlich zum bisherigen Gehalt der Beschäftigten. Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber einen Nachweis über die Betreuungs- und Unterbringungskosten vorlegen. Der Arbeitgeber wiederum bewahrt die Nachweise im Original als Belege zum Lohnkonto auf. Sowohl die Betreuung in betrieblichen wie außerbetrieblichen Betreuungsstätten fallen unter diese Regelung. Zu letzterer gehören Schulkindergärten, Kindertagesstätten, Kinderkrippen, Internate, Ganztagspflegestätten sowie Tagesmütter und -väter. Eine alleinige Betreuung im Haushalt genügt nicht. Der Zuschuss kann auch als Unterstützung bei der Ferienbetreuung eingesetzt werden. Die Arbeitgeberleistung beinhaltet die Unterbringung und Betreuung der Kinder einschließlich der Unterkunft und der Verpflegung. Für nicht schulpflichtige Kinder ist der Zuschuss steuer- und sozialversicherungsfrei.

Was können Unternehmen tun?

Der Zuschuss ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und kann für Kinder unter 6 Jahren steuerfrei geleistet werden.

Kontakte und Links

Kinderbetreuungskostenzuschuss https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba014699.pdf

KINDERGELD

Einen Anspruch auf Kindergeld haben Eltern oder Erziehungsberechtigte (z.B. Adoptiv- und Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern) für Kinder, die im Haushalt leben. Anspruch auf Kindergeld besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. auch für Volljährige, die studieren oder eine Ausbildung absolvieren (bis zum 25. Lebensjahr).
  • Für das erste und zweite Kind monatlich 204 Euro
  • Für das dritte Kind monatlich 210 Euro
  • Für das vierte und jedes weitere Kind monatlich 235 Euro
Das Kindergeld muss schriftlich bei der Familienkasse beantragt werden. Die Anträge kann man bei der Familienkasse anfordern oder alternativ gibt es das Online Formular (www.familienkasse.de). Der Antrag wird ausgefüllt, unterschrieben und zusammen mit der Geburtsurkunde eingereicht.

Kontakte und Links

Kindergeld Ratgeber 2020 http://www.kindergeld.org/ Arbeitsagentur: Familie und Kinder https://www.arbeitsagentur.de/familie-kinder BMFSFJ Familienleistungen: das Kindergeld https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/kindergeld

KINDER MIT BEHINDERUNG  

Vor besonderen Herausforderungen stehen Eltern, die ein Kind mit Behinderung erziehen. Dennoch ist die Vereinbarkeit mit einer Berufstätigkeit möglich. Zusätzlich zu den zahlreichen sozialen Angeboten verschiedener Institutionen und Träger veröffentlicht das ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ die Broschüre ‚Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von Kindern mit Behinderung’. Sie gibt einen Überblick über das Netz an Unterstützungsangeboten in Heidelberg und Umgebung. Damit soll es Eltern erleichtert werden, ihr persönliches und berufliches Umfeld so zu gestalten, dass sie die Frage, ob sie angesichts der Behinderung ihres Kindes weiterarbeiten können, mit einem mutigen „Ja, ich kann“ beantworten. Die Kapitel gliedern sich in einleitende Worte mit Hinweisen zu allgemeinen Regelungen, außerdem werden hilfreiche Links sowie auch Kontakte zu speziellen Angeboten aufgeführt.

Kontakte und Links

Broschüre http://www.familie-heidelberg.de/familien/kinder-mit-behinderung/ Frühförderwegweiser des Gesundheitsamts Rhein-Neckar: Ausführliche Informationen über die Förderung von Kindern bis 6 Jahre http://www.rhein-neckar-kreis.de/site/Rhein-Neckar-Kreis-2016/get/documents_E89583270/rhein-neckar-kreis/Daten/Infomaterial/Fruehfoerderwegweiser.pdf

KIND KRANK

Mein Kind ist krank – was kann ich tun? Ihr Kind ist erkrankt, Sie sind berufstätig und können ihrer Arbeit nicht nachgehen? In diesen Fällen müssen Vater oder Mutter bei dem Kind zu Hause bleiben und dürfen dies auch. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Väter und Mütter unter Zahlung des gesetzlichen Krankengeldes bei ihrem kranken Kind bleiben können:
  • Das Kind ist jünger als zwölf Jahre.
  • Der Arzt hat ein Attest ausgestellt.
  • Die Betreuung und Pflege des Kindes ist aus ärztlicher Sicht erforderlich.
  • Sowohl der entsprechende Elternteil als auch das Kind sind gesetzlich versichert.
  • Keine anderen im Haushalt lebenden Personen wie Partner, Großeltern oder ein Au-Pair können das Kind betreuen.
Dies ist im Sozialgesetzbuch V § 45 geregelt.

Was können Unternehmen tun?

Familienfreundliche Unternehmen bieten Beschäftigten oft individuelle Lösungen an, wie z.B. vorübergehendes Home-Office, Eltern-Kind-Büro (je nach Krankheit), einen Ausgleich über das Arbeitszeitkonto, die Ausweitung der bezahlten Freistellung auf erkrankte Kinder bis 14 Jahre oder die volle Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch bei erkrankten Kindern. Berufstätige Eltern sind trotz Doppelbelastung nachweislich seltener krankgeschrieben als andere Arbeitnehmer/innen laut des Gesundheitsreports.

Links

Sozialgesetzbuch V § 45 Krankengeld bei Erkrankung des Kindes https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html

KINDERHOTEL

Kinderhotels bieten Betreuung mit Übernachtungsmöglichkeit für Kinder. Teilweise gibt es diesen Service nur an ausgewählten Tagen. So können beispielsweise Betreuungsengpässe bei Dienstreisen besser abgedeckt werden.

Links

www.kinderspielvilla.de www.littlefoot-hd.de/startseite/ www.schweizerhof-hd.de

KONTAKTHALTEPROGRAMME

Unternehmen sind gerade in Zeiten, in denen sich aufgrund der demografischen Entwicklung der Fachkräftemangel weiter verstärkt darauf angewiesen, qualifizierte und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an ihr Unternehmen zu binden, um ihr Wissen und ihre Kontakte zu erhalten. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte, die eine Zeit lag aus dem Unternehmen ausscheiden, um beispielsweise ihre Kinder zu betreuen oder nahe Angehörige pflegen. Laut einer Studie der Prognos AG steigen durch lange Abwesenheiten die Kostenrisiken für Unternehmen. Je länger die Familienzeit dauert, desto höher sind die Wiedereingliederungskosten. Abhängig von Einkommensklasse und Dauer der Abwesenheit (sechs bis 36 Monate) können dem Unternehmen dabei Kosten zwischen 2000 und 12 000 Euro je Mitarbeiter/in für Qualifizierung, Einarbeitung und Minderleistung entstehen. Kehren die Beschäftigten nach der Elternzeit nicht an den Arbeitsplatz zurück, hat das Unternehmen neben einem Qualifikationsverlust erhebliche Kosten für die Einstellung von Ersatzpersonal und dessen Qualifizierung zu tragen. Je nach Einkommenshöhe der zu ersetzenden Person können diese Wiederbeschaffungs- und Qualifizierungskosten zwischen 9500 und 43 000 betragen.

Was können Unternehmen tun?

Mit Kontakthalte-, Wiedereinstiegsprogrammen bzw. einen unternehmensspezifischen Wiedereinstiegsmanagement können Unternehmen Beschäftigten nach einer Familienpause den Wiedereinstieg erleichtern, was deutlich zur nachhaltigen Motivation beiträgt. Im ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ ist ein themenspezifisches Datenblatt entstanden, welches Maßnahmen von Bündnispartnern vorstellt.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Bündniskoordination | Tel. 06221-1410-17 / -18 | E-Mail: info@familie-heidelberg.de Perspektive Wiedereinstieg https://www.perspektive-wiedereinstieg.de Rhein-Neckar-Kreis https://www.rhein-neckar-kreis.de/-/1849305/lebm1/leb5000569/llid5000569/llmid1

KÜNDIGUNGSSCHUTZ IN DER SCHWANGERSCHAFT

Von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt des Kindes ist eine Kündigung gegenüber der (werdenden) Mutter unzulässig. Voraussetzung ist aber, dass der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung von der Schwangerschaft Kenntnis hatte oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Eine Kündigung ist dann nur noch in besonderen Ausnahmefällen möglich. Dies ist im Mutterschutzgesetz §9 geregelt. Wer trotz Schwangerschaft eine Kündigung erhält, sollte sich an den Betriebsrat und die zuständige Gewerkschaft wenden. Einer Kündigung, auch wenn sie unzulässig ist, muss widersprochen werden, wenn sie nicht wirksam werden soll.

Kontakte und Links

Mutterschutzgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/muschg/ Weiterführende Informationen zu sozialen und rechtlichen Fragen http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5000457/;llmid1

Leihomas und -opas

Leihomas und -opas sind eine generationsübergreifende Form der Kinderbetreuung. Viele berufstätige Eltern greifen gerne auf die Unterstützung von Großeltern im Alltag mit Kindern zurück. Doch was, wenn die Großeltern nicht vor Ort sind? Hier kann auf den Service von Leihomas und -opas in Heidelberg sogenannte Patenoma und -opas, zurückgegriffen werden. Nicht nur bei der stundenweisen Kinderbetreuung, bei Spielplatzbesuchen und bei der Betreuung bei Arztterminen sind Leihomas und -opas eine wertvolle Unterstützung. Auch bei der Erziehungsarbeit können sie eine Bereicherung für die ganze Familie sein.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können sich an der neuen Arbeitsgruppe des Bündnis für Familie Heidelberg beteiligen, in der eine Qualifikation zur Kinderbetreuung für Menschen ab 55 Jahren erarbeitet wird. Damit entsteht die Möglichkeit, Menschen im Übergang zum Ruhestand für die Betreuung von Kindern (z.B. von Kollegen) zu gewinnen.

Kontakte und Links

Stadt Heidelberg http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/Buergerschaftliches+Engagement.html Leihomas in Heidelberg https://www.betreut.de/leihoma-rlp-sbn-s011-heidelberg?rx=SEM%7CGoogle%7CSeeker%7CCC%7C271502826466%7C%2Bleihoma%20%2Bheidelberg%7Cc_S_DE_CC_oma-leih_Sonstige-Regio_SRC%7CLeihoma-Regio%7Cb-%7Cg&gclid=EAIaIQobChMIwYzmtuOZ6QIVUrTVCh3pygbFEAAYASAAEgIMH_D_BwE Familienwegweiser http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=66868.html

LOKALE BÜNDNISSE FÜR FAMILIE

Mehr als 7.400 Unternehmen engagieren sich bereits in über 700 lokalen Bündnissen für Familie bundesweit. Gemeinsam mit anderen Akteuren entwickeln sie praxisnahe Lösungen für mehr Familienfreundlichkeit vor Ort und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Davon profitieren Beschäftigte und Unternehmen: Denn im Wettbewerb um Fachkräfte ist Familienfreundlichkeit ein zentrales Thema. Und für viele Arbeitnehmer/innen ist das zunehmend ein Entscheidungskriterium. In lokalen Bündnissen für Familie gewinnen Unternehmen Impulse und Partner für die Umsetzung familienfreundlicher Maßnahmen. Im Netzwerk werden Erfahrungen ausgetauscht und weiterentwickelt. Dadurch können Unternehmen Kosten sparen und passgenaue Angebote entwickeln. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon. So steht es auf der Website www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de geschrieben. Auch in Heidelberg gibt es ein ‚Bündnis für Familie Heidelberg’, in dessen Rahmen dieses Vereinbarkeitsglossar entstanden ist.

Was können Unternehmen tun?

Das Heidelberger Bündnis legt seinen Fokus auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und unterstützt Arbeitgeber auf vielseitige Weise, von der Beratung bis hin zu konkreten Angeboten, wie FerienTicket, betrieblicher Pflegelotse oder eine Stellenbörse.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Bündniskoordination | Tel. 06221-1410-17 / -18 | E-Mail: info@familie-heidelberg.de Lokale Bündnisse für Familie https://lokale-buendnisse-fuer-familie.de Netzwerk Familie Baden-Württemberg http://www.netzwerk-familie-bw.de/ Metropolregion Rhein-Neckar- Vereinbarkeit von Beruf und Familie https://www.m-r-n.com/vereinbarkeit

MOBILITÄT

In den letzten Jahren hat Mobilität deutlich zugenommen. Nicht zuletzt bieten Mobilität und Flexibilität Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte. So nehmen immer mehr Menschen einen langen Weg in Kauf, um zur Arbeit zu gelangen. Dies beeinflusst auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (RNV) nimmt hier unter den Nahverkehrsbetrieben Deutschlands eine ganz besondere Stellung ein. Sie ist die erste große Verkehrsallianz, die von mehreren Städten gemeinsam gegründet wurde und die auch zugleich in zwei Bundesländern aktiv ist. Zuständig ist die RNV mit dem Betrieb der Stadtbahn, Straßenbahn und den Buslinien in den drei Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen. Hinzu kommt das gesamte Umland der Metropolregion Rhein-Neckar.

Was können Unternehmen tun?

Es bietet sich an
  • Kita-Plätze in Arbeitsplatznähe anzumieten
  • ein DB Job-Ticket anzubieten (Vereinbarung zwischen Deutscher Bahn und Arbeitgeber) v.a. für Pendler und Geschäftsleute geeignet
  • Zuschüsse oder Kostenübernahme für Monats- bzw. Jahresfahrkarte innerhalb der Region zu genehmigen
  • Benzingutscheine auszugeben
  • Parkplätze unentgeltlich zur Verfügung stellen
  • Betriebsfahrräder, Betriebskindersitze und Lastenanhänger zur Verfügung zu stellen
  • Kooperation mit Job-Rad

Kontakte und Links

Rhein-Neckar-Verkehrsverbund https://www.rnv-online.de/startseite.html Deutsche Bahn Jobticket https://www.bahn.de/p/view/angebot/pendler/fern-und-nahverkehr/jobticket.shtml Job Rad – Das Dienstfahrradkonzept https://www.jobrad.org

MUTTERSCHUTZ

Ein Kind ist unterwegs- wie geht es jetzt im Alltag weiter? Der Mutterschutz auf Grundlage des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) gilt für alle werdenden Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Durch den Mutterschutz soll die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz bewahrt werden. Er soll die werdenden Mütter außerdem vor finanziellen Einbußen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt schützen. Damit der Arbeitgeber die Mutterschutzbestimmungen einhalten kann, sollen Frauen dem Unternehmen ihre Schwangerschaft und den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, sobald ihnen diese Tatsachen bekannt sind. Wichtig:
  • Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin und endet frühestens acht Wochen nach der Geburt des Kindes.
  • Kommt das Kind vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt, verlängert sich die Schutzfrist im Anschluss an die Geburt des Kindes um die Anzahl an Tagen, die die Mutter vor der Entbindung an Mutterschutz nicht in Anspruch nehmen konnte.
  • Wenn das Baby später als geplant zur Welt kommt, verlängert sich die Mutterschutzfrist vor der Entbindung um die entsprechende Anzahl von Tagen. Nach der Geburt des Kindes beträgt die Mutterschutzfrist weiterhin mindestens acht Wochen.
  • Bei Mehrlings- oder Frühgeburten (medizinischen Frühgeburten, d.h. Kinder, die mit einem Geburtsgewicht von weniger als 2.600 Gramm zur Welt kommen), verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt von acht auf zwölf Wochen. Hinzu kommen wieder die Tage, die die Mutter vor der Entbindung nicht in Anspruch nehmen konnte.
  • Wird ein Baby also noch vor Beginn der geplanten Mutterschutzfrist geboren, beträgt der gesamte Mutterschutz im Anschluss an die Entbindung 18 Wochen (12 Wochen für ein frühgeborenes Kind plus 6 Wochen, die von der Mutter vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten).
  • Auf die Inanspruchnahme der sechswöchigen Mutterschutzfrist vor der Geburt ihres Kindes dürfen angestellte Frauen auf eigenen Wunsch verzichten. Auf die Schutzfrist nach der Entbindung nicht. Dem Arbeitgeber ist es untersagt, Frauen während der Mutterschutzfrist im Anschluss an die Entbindung zu beschäftigen.
  • Während der gesetzlichen Schutzfristen vor und nach der Entbindung erhalten versicherte Frauen in einer gesetzlichen Krankenkasse pflicht- oder freiwillig mit Anspruch auf Krankentagegeld das sog. Mutterschaftsgeld (pro Tag 13,-Euro) Differenz zu dem durchschnittlichen Nettoverdienst zahlt der Arbeitgeber. In Summe ersetzen diese beiden Leistungen das durchschnittlich wegfallende monatliche Einkommen der Mutter vor der Geburt des Kindes fast vollständig.
  • Kommen Geschwisterkinder zur Welt, muss Folgendes beachtet werden: Kalendermonate des Bemessungszeitraums, in denen die Mutter im Mutterschutz für ein älteres Kind war und Mutterschaftsgeld bzw. Arbeitgeberzuschuss erhielt, werden ausgeklammert und entsprechend weiter in die Vergangenheit verlagert. (Oft vor den Beginn der Mutterschutzfrist des älteren Kindes.)

Kontakte und Links

Mutterschutzgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/index.html Leitfaden zum Mutterschutz https://www.bmfsfj.de/blob/94398/ec3b82f0bee1686cf13b4e01b76ca90a/mutterschutzgesetz-data.pdf Digitales Familienministerium – Informationstool Familienleistungen unterstützt Eltern http://www.infotool-familie.de/zum-tool/

NACHHILFEPLATTFORM UND HAUSAUFGABENBÖRSE

Die Hausaufgabenböse und Nachhilfeplattform ist ein Projekt des ‘Bündnis für Familie Heidelberg’. Mit diesem virtuellen „schwarzen Brett” können Eltern unkompliziert und flexibel Unterstützung für ihre Kinder organisieren, und ältere Schüler und Studierende mit Nachhilfe bzw. Unterstützung bei Hausaufgaben ein Taschengeld dazu verdienen.

Kontakte und Link

Nachhilfeplattform https://www.familie-heidelberg.de/familien/nachhilfeplattform/

NEU IN HEIDELBERG UND IM RHEIN-NECKAR-KREIS

Heidelberg ist mit dem weltberühmten Schloss und der alten Brücke nicht nur Stadt der Romantik, sondern zugleich Universitätsstadt, Wissenschaftsstadt und auf dem Weg zur digitalen Stadt. Mit zahlreichen internationalen Unternehmen und Firmen ist Heidelberg ein attraktiver Standort für Arbeitnehmer/innen. Gleichzeitig ist Heidelberg eine familienfreundliche Stadt. Im Laufe der vergangenen Jahre ist die Einwohnerzahl Heidelbergs auf über 150.000 Einwohner angestiegen. Bis 2030 wird ein weiterer Zuwachs erwartet. Um den Neubürgerinnen und -bürgern den Start zu erleichtern, gibt es in Heidelberg verschiedene Angebote. Das ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ berät neu hinzugezogene Familien zu den Themen Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Kinderbetreuung und beruflicher Wiedereinstieg bzw. Neuorientierung, um das Ankommen in der Stadt für die gesamte Familie zu erleichtern. Der Rhein-Neckar-Kreis besteht aus 54 Städten und Gemeinden und ist mit über 543.000 Bürgerinnen und Bürgern der einwohnerstärkste Landkreis in Baden-Württemberg. Im länderübergreifenden Verbund mit Mannheim, Heidelberg und angrenzenden pfälzischen und hessischen Städten und Kreisen bildet der Kreis die wirtschaftsstarke Metropolregion Rhein-Neckar.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Bündniskoordination | Tel. 06221-1410-17 /-18 | E-Mail: info@familie-heidelberg.de Rathaus Bürgerservice http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/Buergerservice.html Rhein-Neckar-Kreis: Lebenslagen http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5000981/;llmid1 Broschüre Willkommen in Heidelberg http://www.familie-heidelberg.de/wp-content/uploads/sites/6/2015/02/Willkommen-In-Heidelberg-Deutsch.pdf Willkommenspaket http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/service/02_06_2014+Stadt+begruesst+Neubuerger+mit+Willkommenspaket.html Metropolregion Rhein-Neckar https://www.m-r-n.com/

NOTFALLBETREUUNG

Es gibt unvorhersehbare Situationen, in denen trotz bester Organisation der Kinderbetreuung Betreuungsengpässe entstehen und Eltern kurzfristig eine zuverlässige Betreuung für ihr Kind bzw. ihre Kinder benötigen. Für diese Notfallsituationen gibt es in Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis unterschiedliche Anbieter und Lösungen.

Was können Unternehmen tun?

Abhängig von der Unternehmensgröße eignen sich unterschiedliche Möglichkeiten, um Beschäftige in Notfallsituationen zu unterstützen. Dazu zählt z.B. die Einrichtung einer eigenen Notfallbetreuung (z.B. Eltern-Kind-Zimmer, Kindermitbringtag etc.), aber auch die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen, um eine gemeinsame Betreuung aufzubauen oder eine Kooperation mit Trägern bzw. Dienstleistern, die eine derartige Einrichtung betreiben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, eine Online-Plattform einzurichten, auf der sich Beschäftigte ihre freie Zeit zur Verfügung stellen, um im Notfall einzuspringen. Unseren Bündnispartnern steht auch der Backup-Service für Kinder bis zu sechs Jahren im Kinderhaus der Universität Heidelberg offen. Der Backup-Service bietet in unvorhergesehenen Situationen und Notfällen eine individuelle, unkomplizierte Kinderbetreuung an, z.B. wenn Ihre reguläre Kinderbetreuung ausfällt oder kurzfristig eine Dienstreise ansteht. Ein Betreuungsplatz kann vormittags, nachmittags oder ganztags gebucht werden. Die Mindestdauer beträgt drei Stunden. Die Anmeldung zum Backup-Service kann jederzeit einfach und problemlos beim Kinderhausbüro der Universität Heidelberg vorgenommen werden. Für weitere Fragen und Kooperationsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen, wenden Sie sich bitte an das Kinderhausbüro der Universität Heidelberg.

Kontakte und Links 

Backup-Service der Universität Heidelberg Kinderhausbüro der Universität Heidelberg Tel. Sprechzeiten Mo – Do 8.30 – 13.00 Uhr Betreuung zwischen 8.30 Uhr und 16.00 Uhr Tel. 06221 547145 E-Mail: Kinderhaus@uni-heidelberg.de http://www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/kinderhaus/Backup-Service_Anmeldung.html Caritasverband Heidelberg e.V. Fachdienst Familienpflege Tel. 06221 33030 E-Mail: caritas@caritas-heidelberg.de www.caritas-heidelberg.de Familienpflege Mobil Heidelberg gGmbH Bürozeiten: Mo – Do 10.00 – 15.00, Fr 10.00 – 13.00 Uhr Tel. 06221 6515104 oder mobil  0151 25209732 (24 Stunden) E-Mail: info@familienpflege-heidelberg.de www.familienpflege-heidelberg.de Nachbarschaftshilfen Heidelberg Koordination: Caritasverband Heidelberg e.V. Tel. 06221 33030 E-Mail: ursula.jakob@caritas-heidelberg.de www.caritas-heidelberg.de

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Behandlungsmaßnahmen einwilligen oder sie untersagen. Zusätzlich sollten individuelle Wünsche und Wertvorstellungen zum Ausdruck kommen. Die Patientenverfügung ist für Ärzte verbindlich und im BGB in §1901a seit 2009 gesetzlich geregelt. Sie wird erst dann wirksam, wenn der Betroffene nicht mehr in der Lage ist, seine notwendige Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlungsmaßnahme zu kommunizieren. Bei dem Verfassen einer Patientenverfügung können Formulierungsvorschläge und Textbausteine helfen, die individuell angepasst werden können. Außerdem ist eine fachliche Beratung durch Ärzte und die Betreuungsbehörde ratsam um eine Patientenverfügung so unmissverständlich wie möglich zu formulieren.

Was können Unternehmen tun?

Um Beschäftigte über wichtige Themen wie beispielsweise Patientenverfügungen zu informieren, können firmeninterne Veranstaltungen angeboten werden. Gegebenenfalls lohnt es sich, Veranstaltungen im Verbund mit anderen Unternehmen zu organisieren, wie es im ,Bündnis für Familie Heidelberg´ bereits realisiert wird.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Frau Sophia Tesfay | Tel. 06221 1410-20 | E-Mail: tesfay@hddienste.de | www.familie-heidelberg.de Informationen und Formulare des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz http://www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht_node.html Broschüre und Formulierungsvorschläge für eine Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html

Pflegebedürftigkeit

Eine Pflegebedürftigkeit ist dann gegeben, wenn Personen gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Dabei kann es sich um körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigungen handeln. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer von voraussichtlich mindestens sechs Monaten und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere vorliegen. Um bei einer Pflegebedürftigkeit Leistungen von der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Pflegekasse beauftragt im Anschluss unabhängige Gutachterinnen bzw. Gutachter mit der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Bei der Begutachtung wird überprüft, ob die Voraussetzungen für eine Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welcher Grad der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Die angemeldete Begutachtung findet in der Regel im Wohnbereich des Antragsstellers bzw. der Antragstellerin statt. Die Gutachterin bzw. der Gutachter ermittelt die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person in sechs Bereichen (Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) sowie die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit. Um die Pflegebedürftigkeit bei Kindern festzustellen, wird ein Vergleich der Beeinträchtigungen ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeit mit altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt. Für die Prüfung der Pflegebedürftigkeit ist bei gesetzlich versicherten Personen der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei Privatversicherten der medizinische Dienst „MEDICPROOF“ verantwortlich. Die gesetzlich vorgegebene Bearbeitungsfrist für Anträge auf Pflegeleistungen beträgt 25 Arbeitstage. Unter bestimmten Bedingungen wie einem Aufenthalt im Krankenhaus oder einem Hospiz bzw. wenn eine Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz oder Familienpflegezeitgesetz angekündigt wurde, muss die Begutachtung innerhalb einer Woche erfolgen. Ab 2018 gilt zusätzlich folgende Regelung: Erteilt die Pflegekasse den schriftlichen Bescheid über den Antrag nicht innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags oder werden die verkürzten Begutachtungsfristen nicht eingehalten, hat die Pflegekasse nach Fristablauf für jede begonnene Woche der Fristüberschreitung unverzüglich 70 Euro an den Antragsteller zu zahlen. Dies gilt nicht, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat oder wenn sich die antragstellende Person in stationärer Pflege befindet und bereits erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten  (Pflegegrad 2) vorlagen. (Bundesministerium für Gesundheit, 21. Februar 2017)

Kontakte und Links

Weitere Informationen zur Beantragung eines Pflegegrads https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/beantragen/ Informationen über Aufgaben und Leistungen des MDK Baden-Württemberg https://www.mdkbw.de/de Informationen über Aufgaben und Leistungen von MEDICPROOF https://www.medicproof.de

Pflegegrade

Neue Pflegegrade seit Januar 2017

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wird ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit verbunden ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit eingeführt. Im Zentrum des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht der pflegebedürftige Mensch, seine Selbstständigkeit und seine Fähigkeiten. Dabei spielt keine Rolle, ob der Unterstützungsbedarf aufgrund von körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen vorliegt. Mit dem neuen Begutachtungsinstrument werden die Selbstständigkeit und die Fähigkeit eines Menschen in sechs Lebensbereichen (Modulen) erfasst. Die sechs Lebensbereiche sind: Mobilität (Modul 1), kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Modul 2), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Modul 3), Selbstversorgung (Modul 4), Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (Modul 5) und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (Modul 6). Statt drei Pflegestufen gibt es seit Anfang 2017 fünf Pflegegrade, die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten eines Menschen wiedergeben. Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können und die Pflegebedürftigkeit einer Person feststellen zu lassen, muss ein schriftlicher oder telefonischer Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person sowie von bevollmächtigten Familienangehörigen und Freunden gestellt werden. Zuständig für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit ist bei gesetzlich Versicherten der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK), bei privat Versicherten der medizinische Dienst ,MEDICPROOF´. Weitere Informationen zu Leistungen für pflegebedürftige Menschen und pflegendende Angehörige finden Sie hier: Pflegeleistungen des SGB XI Pflegende Angehörige: Leistungsüberblick

Kontakte und Links

Weitere Informationen zu den neuen Pflegegraden http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/neue-pflegegrade-seit-2017/ https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/ Pflegestützpunkt Heidelberg Dantestraße 7, 69115 Heidelberg | Tel. 06221 584 90000 | Sprechzeiten: Mo – Do 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 15:30 Uhr, Fr 08:00 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/Pflegestuetzpunkt.html

Pflegende Kinder und Jugendliche

Nach einer Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP) versorgen und pflegen rund 230.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland regelmäßig. Häufig werden beispielsweise chronisch kranke Eltern oder Geschwister bei der Nahrungsaufnahme, der Körperpflege und Mobilisation unterstützt und Aufgaben im Haushalt erledigt. Um diese jungen Menschen zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe. Das Angebot für Kinder und Jugendliche, die sich um ihre Familie kümmern“ ins Leben gerufen. Seit Januar 2018 steht pflegenden Kindern und Jugendlichen ein anonymes Hotline- und E-Mail-Angebot zur Verfügung. Außerdem richtet sich die Website www.pausentaste.de speziell an Kinder und Jugendliche mit Pflegeverantwortung um deren Fragen rund um die Pflege zu beantworten und Hilfestellung in belastenden Situationen zu bieten.

Kontakte und Links

Projekt „Pausentaste – Wer anderen hilft, braucht manchmal selber Hilfe.“ http://pausentaste.de Report des ZQP „Junge Pflegende“ https://www.zqp.de/portfolio/report-junge-pflegende/

Pflegestützpunkte

Aufgrund des demographischen Wandels und der damit einhergehenden Zunahme pflegebedürftiger Personen beschließt das Land Baden-Württemberg 2010 die Einrichtung von Pflegestützpunkten. Der Pflegestützpunkt Heidelberg wird gemeinsam von der Stadt Heidelberg und den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Er berät kompetent, unabhängig und individuell Betroffene und Angehörige über Angebote vor Ort, hilft bei der Organisation von Pflege und anderen Entlastungsangeboten. Er berät in allen Fragen der ambulanten, sowie (teil-) stationären Versorgung, vermittelt in Kurzzeitpflege, stellt den Kontakt zur Pflegekasse her, erstellt Informationsbroschüren und wirkt in fachlichen Arbeitskreisen mit. Die Beratung ist kostenlos und kann telefonisch, im Pflegestützpunkt oder bei Bedarf beim Pflegebedürftigen zu Hause erfolgen.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können im Intranet auf die Pflegestützpunkte hinweisen bzw. Beschäftigten relevante Informationen zur Verfügung stellen. Oftmals hilft auch eine Arbeitszeitflexibilisierung um entsprechende Gesprächstermine zu ermöglichen.

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Pflegestützpunkt Heidelberg Dantestraße 7, 69115 Heidelberg | Tel. 06221 584 90000 | Sprechzeiten: Mo – Do 8:00 – 12:00 Uhr, 14:00 – 15:30 Uhr, Fr 08:00 – 12.30 Uhr und nach Vereinbarung www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/Pflegestuetzpunkt.html Pflegestützpunkte im Rhein-Neckar-Kreis www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/landratsamt/pflegestuetzpunkte.html Pflegestützpunkte Baden-Württemberg www.bw-pflegestuetzpunkt.de

Pflegeunterstützungsgeld und kurzzeitige Arbeitsverhinderung

Beschäftigte haben die Möglichkeit, sich bei einer akut auftretenden Pflegesituation eines nahen Angehörigen unbezahlt und ohne Ankündigungsfrist freistellen zu lassen. Diese Zeit dient in erster Linie dazu, die Pflege zu organisieren. Beschäftigte, die sich freistellen lassen wollen, müssen dies nicht separat beantragen. Es reicht aus, den Arbeitgeber unverzüglich über die Inanspruchnahme der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung zu informieren. Bei Bedarf kann eine Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen bei der Personalabteilung vorgelegt werden. In besonderen Ausnahmefällen ist die wiederholte Inanspruchnahme des Rechts auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, während der Freistellung den Lohn weiter zu bezahlen, Beschäftigte haben jedoch, begrenzt auf 10 Arbeitstage, Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Dieses entspricht 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts, auch geringfügig Beschäftigte können das Pflegeunterstützungsgeld beanspruchen.

Was können Unternehmen tun?

Beschäftigte, die von dem Recht auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung Gebrauch machen, befinden sich oft in einer Ausnahmesituation. Ein naher Angehöriger wird zum Pflegefall, familiäre und berufliche Verpflichtungen müssen erfüllt werden. In dieser Situation fällt es oft schwer, sich einen Überblick über Unterstützung- und Entlastungsmöglichkeiten zu verschaffen. Hier kann das Unternehmen bzw. die Personalabteilung einen wichtigen Beitrag leisten und Beschäftigte beispielsweise über ihr Recht auf Pflegeunterstützungsgeld informieren. Die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist längst keine Privatsache mehr, pflegesensible Arbeitsbedingungen sind ein Wettbewerbsfaktor um Beschäftigte zu halten bzw. anzuwerben und einer Überlastung in Form von Arbeitsausfällen, geringerer Produktivität und vermehrten Krankheitstagen entgegenzuwirken. Unternehmen können ihre Beschäftigten beispielsweise durch eine freiwillige Lohnfortzahlung bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung unterstützen, die z.B. in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung festgehalten werden kann.

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Weitere Informationen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/k/kurzzeitige-arbeitsverhinderung.html

Pflegezeit (bis zu 6 Monate)

Personen, die pflegebedürftige Angehörige in der häuslichen Umgebung versorgen, können sich bis zu 6 Monate vom Arbeitgeber freistellen lassen. Dies kann vollständig oder teilweise und ohne eine Lohnfortzahlung erfolgen. Die Inanspruchnahme der Pflegezeit ist in Betrieben ab 15 Beschäftigten möglich. In dieser Zeit werden die Arbeitslosenversicherungsbeiträge übernommen und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt. Es besteht Anspruch auf ein zinsloses Darlehen gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BaFzA).

Was können Unternehmen tun?

Für Unternehmen kann es eine gute Möglichkeit sein, Beschäftigte in der Pflegezeit zu unterstützen, indem während der Freistellung weiter Kontakt gehalten wird und Beschäftigte über Neuigkeiten aus dem Unternehmen auf dem Laufenden gehalten werden. Außerdem kann Beschäftigten in Pflegezeit der Zugang zu betrieblichen Sportangeboten, der Kantine, Schulungen und anderen betrieblichen Angeboten ermöglicht werden. Die Rückkehr nach der Pflegezeit kann Beschäftigten beispielsweise durch Wiedereinstiegsprogramme erleichtert werden.

Kontakte und Links

Weitere Informationen zur Pflegezeit http://www.wege-zur-pflege.de/themen/pflegezeit.html

QUALIFIZIERUNG

Sich bereits in der Familienzeit mit dem beruflichen Wiedereinstieg bzw. der beruflichen Perspektive auseinanderzusetzen wird heutzutage immer wichtiger. Dieser Zeitraum eignet sich ideal auch dazu, die eigene Position und Situation, die berufliche Entwicklungsperspektiven und Wünsche zu reflektieren. Oft beschäftigen sich Frauen und Männer in dieser Zeit mit Fragen wie: kann und möchte ich in meine bisherige Tätigkeit zurückkehren? Haben sich meine beruflichen Interessen verändert? Wo liegt mein Stärken, Fähigkeiten, Kompetenzen? Es ist sinnvoll, sich während der Elternzeit mit diesen Fragen auseinanderzusetzen und sich zu überlegen, in welche berufliche Richtung man sich entwickeln möchte. Nicht selten entscheiden sich vor allem Frauen mit Familie für einen neuen beruflichen Weg, der auch in eine Selbständigkeit münden kann. Dabei ist es wichtig, sich bereits während der Familienzeit über Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten zu informieren. In den letzten Jahren hat der Weiterbildungsmarkt starke Fortschritte gemacht. Heute gibt es Online- Teilzeit bzw. Selbstlernprogramme, die es gerade Müttern, Vätern und Pflegenden erleichtern, sich entsprechend der familiären Bedürfnisse weiterzuentwickeln.

Was können Unternehmen tun?

Im Hinblick auf die Fachkräftesicherung gilt es Beschäftigte in Familienzeit an den Arbeitgeber zu binden. Neben Kontakthalteprogrammen bewährt es sich, wenn Unternehmen ihren Beschäftigten in Familienzeit den Zugang zum internen Weiterbildungsangebot weiterhin gewähren bzw. Qualifizierungsangebote unterstützen.

Kontakte und Links

Netzwerk Fortbildung Regionalbüros Frau Marion Baader | Tel. 0621-97607776 | E-Mail: m.baader@rb-mannheim.de www.fortbildung-bw.de Bundesinstitut für Berufsbildung www.bibb.de Bildungsgutschein https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/bildungsgutschein

RECHTSANSPRUCH AUF KITA-BETREUUNG

Ab dem 1. August 2013 haben alle Kinder vom ersten Geburtstag bis zur Einschulung einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in einer Kindertagespflege. Auch Kinder, die noch nicht ein Jahr alt sind, können einen solchen Rechtsanspruch haben, z.B. wenn die Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder arbeitssuchend sind. Diese Rechtsansprüche sind in § 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) ausdrücklich festgeschrieben. Neu ist, dass der Kitaplatz auch für unter 3-jährige Kinder als Rechtsanspruch geregelt ist und damit eingeklagt werden kann. Die Kommunen sind damit verpflichtet, den jeweiligen Kindern und deren Eltern einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus wird gezeigt, wie man Kostenerstattung für die Inanspruchnahme eines von Eltern selbst organisierten Platzes in einer privaten Kita geltend machen kann bzw. unter welchen Voraussetzungen man Schadensersatz verlangen kann, wenn die Kommune den Eltern nicht rechtzeitig einen Kitaplatz zur Verfügung gestellt haben sollte. Schließlich geht es auch darum, welche Rechte man als Eltern hat, wenn der angebotene Platz für einen ungeeignet ist, z.B., wenn er zu weit entfernt liegt oder nicht die notwendigen Betreuungszeiten bietet. Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz findet man unter www.kitaplatz-einklagen.org

RANDZEITENBETREUUNG 

Randzeiten umfassen die Zeiten außerhalb der regulären Kinderbetreuungszeiten der Träger; vor allem in den frühen Morgenstunden bzw. in den Abendstunden oder sogar nachts.

Was können Unternehmen tun?

Es ist wichtig, die Führungskräfte zu sensibilisieren und auf die Familiensituation u.a. bei der Planung der Dienstpläne Rücksicht zu nehmen. Durch eine langfristige Planung können die Eltern sich zeitlich abstimmen.

Kontakte und Links

Onlineplattform Stadt Heidelberg www.meinkind.de Heidelberger Tagesmütterverein e.V. Frau Erika Marksteiner | Tel. 06221-373371 | E-Mail: info@heidelberger-tagesmuetter.de http://www.tagesmuetter-heidelberg.de

SABBATICAL / GAP YEAR

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Freistellungsphase zu finanzieren. Einen gesetzlichen Anspruch auf eine  Auszeit wie ein Sabbatical gibt es nicht. Möchten Beschäftigte diese Art der Auszeit im laufenden, ungekündigten Arbeitsverhältnis nutzen, können sie mit ihrem Arbeitgeber darüber eine einvernehmliche Regelung treffen. Zum einen gibt es das Zeitkonto, durch welches das Arbeitszeitkonto durch Überstunden oder Urlaubstage aufgefüllt wird. Während der Auszeit erhält man dann das „angesparte” Guthaben als normales Gehalt ausgezahlt. Von Vorteil ist, dass das Gehalt während der Freistellung weiter gezahlt wird und dadurch weiterhin Rentenansprüche entstehen. Eine andere Möglichkeit ist ein Teilzeitvertrag. Der Arbeitnehmer arbeitet über die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus und spart somit die Zeit an. Auch kann mit dem Arbeitgeber ein befristeter Lohnverzicht vereinbart werden. Der Arbeitnehmer arbeitet wie bisher, erhält aber nur einen gewissen Teil des Gehalts. Auch hier wird ein Guthaben erwirtschaftet, das man während der Freistellungsphase erhält. Eine weitere Möglichkeit ist der unbezahlte Urlaub. Diese Variante bedeutet jedoch neben dem Verzicht auf Gehalt auch das Aussetzen der Rentenversicherungsbeiträge während der Freistellungsphase.  Die Motivation für eine berufliche Auszeit ist vielfältig.  Beschäftigte nutzen eine längere Pause oft zur Verwirklichung eines persönlichen Traums: einen längeren Auslandsaufenthalt, mehr Zeit für Familie, Freunde oder ein intensives Hobby, aber auch eine Verlängerung der Elternzeit, eine (berufliche) Weiterbildung oder Regenerierung bzw. Krankheits-Prävention ist denkbar. Zudem eignet die Auszeit als Pflegezeit für Angehörige oder für ehrenamtliches Engagement.

Kontakte und Links

http://www.sabbatjahr.org/

SELBSTÄNDIG MIT FAMILIE              

Die Gründer/innen Szene in Heidelberg und der Region ist vielfältig und lebendig. Viele Start-Ups und Unternehmen werden von Müttern und Vätern gegründet. Umgekehrt gibt es erfahrene Unternehmer/innen und Freiberuflicher/innen, die plötzlich vor ganz neuen Herausforderungen stehen, wenn sich Nachwuchs ankündigt oder sie in eine Pflegesituation kommen. Damit stehen viele Selbständige vor der schwierigen Aufgabe, die beruflichen Herausforderungen und die familiären Aufgaben zu meistern. Im Bündnis für Familie Heidelberg besteht die Arbeitsgruppe der parentrepreneurs. Weitere Informationen dazu finden Sie hier www.parentrepreneurs.de

SCHWANGERSCHAFT UND STILLZEIT

Während der Schwangerschaft und Stillzeit gelten laut Mutterschutzgesetz besondere Rechte am Arbeitsplatz. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der Gesundheit von Mutter und Kind und dem Erhalt des Arbeitsverhältnisses. Für den Arbeitgeber sind damit verschiedene Pflichten verbunden, die wirksam sind, sobald er Kenntnis von der Schwangerschaft erhält. Die Pflicht der Arbeitnehmerin ist es daher, diese rechtzeitig mitzuteilen. Zum Schutz der Gesundheit sind die erlaubten Tätigkeiten an sich, aber auch die Arbeitszeiten und die Bestimmungen zur Arbeitsumgebung während der Schwangerschaft und Stillzeit gesetzlich geregelt. Sämtliche Bedingungen sind vom Arbeitgeber zu prüfen: Personen, die für die Umsetzung der Schutzbestimmungen verantwortlich sind, muss er informieren. Hinsichtlich der Arbeitszeit gibt es in der Schwangerschaft weitere Einschränkungen: Sie darf 8,5 Stunden am Tag beziehungsweise 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen nicht überschreiten. Für Minderjährige gelten acht Stunden täglich und 80 Stunden in zwei Wochen. Mehrarbeit ist nicht gestattet. An Sonn- und Feiertagen sowie nachts zwischen 20 und 6 Uhr dürfen Schwangere nicht beschäftigt werden, wobei es hier für einige eine Ausnahmeregelung gibt. Möchten Sie auf eigenen Wunsch in einer anderen Branche Mehr-, Nacht-, Sonn- oder Feiertagsarbeit leisten, können Sie eine Ausnahmegenehmigung bei der Bezirksregierung beantragen. Stillende Mütter haben während der Arbeitszeit ein Recht auf Stillpausen. Laut Mutterschutzgesetz betragen diese zweimal täglich mindestens eine halbe oder einmal täglich eine Stunde. Letzteren Zeitraum dürfen Sie dazu nutzen, den Arbeitsplatz zum Stillen zu verlassen. Beträgt die zusammenhängende Arbeitszeit mehr als acht Stunden, stehen Ihnen auf Wunsch zweimal täglich 45 Minuten oder einmal täglich 90 Minuten zu. Als zusammenhängend gilt die Arbeitszeit, wenn sie nicht durch eine mindestens zweistündige Pause unterbrochen wird. Die Stillpausen dürfen nicht mit den Ruhepausen verrechnet werden, diese stehen Ihnen unabhängig davon zu.

Kontakte und Links

Gesetz zum Schutze der erwerbstätigen Mutter https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/index.html

SCHWERBEHINDERTENVERTRETUNG

In Betrieben mit mindestens fünf schwerbehinderten Beschäftigten kann eine Vertrauensperson gewählt werden, welche die Interessen der Schwerbehinderten im Betrieb vertritt und darüber wacht, dass die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen etc. eingehalten werden. Sie unterstützt Beschäftigte auch beim Ausfüllen von Anträgen zum Beispiel um eine Behinderung, den Grad einer Behinderung oder eine Schwerbehinderung feststellen zu lassen und kann Auskunft über gesetzliche Schutzvorschriften geben.

Kontakte und Links

Schwerbehindertenvertretung Heidelberg http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Rathaus/schwerbehindertenvertretung.html Sozialgesetzbuch SGB IX http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbix/94.html

STUDIEREN MIT KINDERN

Für Studierende mit Kindern halten die Universität, wissenschaftliche Einrichtungen, das Studierendenwerk, die Kommune und das Land ein großes Angebot an Unterstützungs- und Entlastungsmaßnahmen bereit. Auf den einzelnen Homepages sind die verschiedenen Angebote und Informationen zusammengestellt.

Was können Arbeitgeber tun?

Arbeitgeber können ebenfalls Studierende mit Kindern unterstützen, in dem sie beispielsweise familienfreundliche Praktika mit flexiblen oder reduzierten Arbeitszeiten anbieten.

Kontakte und Links 

Leitfaden zur Planung und Organisation eines Studiums mit Kind http://www.uni-heidelberg.de/md/KidS/flyer_kids_2014_online.pdf Gleichstellungsbüro Frau Evelyn Kuttikattu | Tel. 06221 54-7697 | E-Mail: gleichstellungsbuero@uni-heidelberg.de Universität Heidelberg http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/KidS/ Studierendenwerk Heidelberg http://www.studentenwerk.uni-heidelberg.de/de/studieren_mit_kind Studieren mit Kind http://www.studieren-mit-kind.org/ Studium: Leistungen für schwangere Studierende und studierende Eltern http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=73422.html Elterntreff Club Parentes http://www.uni-heidelberg.de/studium/imstudium/KidS/elterntreff.html Rhein-Neckar-Kreis http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5000150/;llmid1

STILL- UND WICKELPUNKTE IN UNTERNEHMEN

Maßnahmen, die ein Unternehmen als familienfreundlich kennzeichnen können, gibt es viele. Eine einfach zu realisierende und zugleich wirkungsvolle Lösung ist, eine unternehmensinterne Still- und Wickelgelegenheit anzubieten. Neben den eigenen Beschäftigten haben auch Kunden mit Kindern, z. B. bei Besuchen von Kongressen und Tagungen, die Möglichkeit, einen positiven Aspekt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie des Unternehmens unmittelbar zu erfahren und zu nutzen.

Kontakte und Links

Nachfolgend genannten Heidelberger Unternehmen bieten u.a. das Familienfreundlichkeitslabel ‘Still- und Wickelpunkt’ als eine familienfreundliche Maßnahme für den internen Gebrauch bereits an. http://www.familie-heidelberg.de/familien/still-wickelpunkte/still-wickelpunkte-in-unternehmen/ Bündnis für Familie Heidelberg Frau Patricia Röser | Tel. 06221 141017 | E-Mail info@familie-heidelberg.de

TAGESPFLEGE

Die Tagespflege bzw. Großtagespflege trägt einen wichtigen Beitrag zur Betreuungsinfrastruktur bei. Es gibt viele Gründe, warum sich Eltern bei der Betreuung ihres Kindes für die Tagespflege entscheiden, von  familienähnlicher Betreuung, individuellen Betreuungszeiten bzw. kleinen Gruppen. Tagespflege kann auch als Ergänzung zu einem anderen Betreuungsangebot eingesetzt werden; etwa als so genannte Randzeitenbetreuung bzw. an Wochenenden.

Was können Unternehmen tun?

Eine Kooperation mit selbständig tätigen Kindertagespflegepersonen oder entsprechenden Trägern stellt eine Alternative zur eigenen Betreuungseinrichtung bzw. eine Ergänzung zu bestehenden Betreuungsangeboten dar. Auch eine Festanstellung von Tagesvätern und –müttern ist möglich. Die betriebseigene Kindertagespflege kann an unterschiedlichen Orten stattfinden: z.B. in Räumen des Betriebes, in extra angemieteten aber betriebsnahen Räumen oder bei der Kindertagespflegekraft selbst oder privat zu Hause. Hierbei stehen unterschiedliche Partner Unternehmen gerne zur Seite.

Kontakte und Links 

Bündnis für Familie Heidelberg Anlaufstelle betriebliche Kinderbetreuung Frau Patricia Röser | Tel. 06221-1410-17 | Roeser@hddienste.de  Tagesmütterverein Heidelberg e.V. Erika Marksteiner | Tel. 06221 373371 | E-Mail: info@heidelberger-tagesmuetter.de | www.tagesmuetter-heidelberg.de Stadt Heidelberg – Vermittlung von Tagespflegepersonen Brigitte Lorenz | Mo, Di, Do, Fr 8.00 – 12.00 Uhr: Tel. 06221 5837790 | E-Mail: Brigitte.Lorenz@Heidelberg.de oder tagespflege@heidelberg.de | www.heidelberg.de/familie Kindertagespflege Rhein-Neckar-Kreis http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5001175/;llmid1 Familiäre Kinderbetreuung bei der Tagesmutter https://www.generationguide.de/junior-guide/tagespflegeperson/ Borschüre Kindertagespflege: Ein Leitfaden für Unternehmen https://www.bmfsfj.de/blob/94150/1d01a7a7d9c9e75173bea7f7f833e0d6/kindertagespflege-leitfaden-unternehmen-data.pdf

TARIFVERTRÄGE

Tarifverträge sind kollektive Verträge, die Gewerkschaften und Betriebe bzw. Arbeitgeberverbände für ihre Mitglieder vereinbart haben. Sie enthalten unterschiedliche Regelungen über die Gestaltung von Arbeitszeit, Entgelt, Kündigung usw. In Tarifverträgen können Unterstützungsleistungen geregelt sein, die Beschäftigte bei familiären Verpflichtungen nutzen können und sie gegenüber gesetzlichen Regelungen besser stellen. Für Familienereignisse wie Eheschließungen, Todesfälle, den Wohnungswechsel oder Arztbesuche innerhalb der Arbeitszeit können beispielsweise Sonderurlaubstage vereinbart sein. Auch für die Pflege kranker Kinder können Regelungen bestehen, von denen Beschäftigte profitieren. Es kann außerdem beim Anspruch auf Wiedereinstieg im Anschluss an eine gesetzliche Elternzeit verbesserte Regelungen geben. Informationen über geltende Tarifverträge erhalten Sie bei ihrem Betriebsrat oder der zuständigen Gewerkschaft. Einen durchsetzbaren, rechtlichen Anspruch auf die Leistungen eines geltenden Tarifvertrags haben jedoch nur die Mitglieder der Gewerkschaft, die den Vertrag vereinbart haben.

TEILZEITSTUDIUM

Die Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg bietet Studierenden und Studieninteressierten ein Studium in individueller Geschwindigkeit an. Sie gewährleistet Studierenden mit familiären Verpflichtungen ein Studium in Teilzeit zu absolvieren. Ein akademischer Abschluss in Teilzeit kann u.a. in den Studiengängen Anglistik, Bildungswissenschaften, Philologie, Economics, Geographie, Geschichte, Philosophie, Slawistik, Technische Informatik und Übersetzungswissenschaften erlangt werden. Dabei nehmen die Studierenden gemeinsam mit den Kommilitoninnen und Kommilitonen aus dem Vollzeitstudium an denselben Vorlesungen und Seminaren teil. Allerdings reduziert sich der Arbeitsaufwand pro Semester je nach den Bedürfnissen auf mindestens die Hälfte der für das Vollzeitstudium vorgesehenen Veranstaltungen und Kreditpunkte. Ein Teilzeitstudium ist leider gegenwärtig noch nicht förderungsfähig im Sinne des BAföG.

Kontakte und Links

Service-Portal für Studierende der Universität Heidelberg Tel. 06221 545454 | E-Mail studium@uni-heidelberg.de Teilzeitstudiengänge der Universität Heidelberg www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/teilzeit

TELEARBEIT

Telearbeit – oder auch Homeoffice genannt – gibt es als Modell schon länger. Es bezeichnet das Arbeiten von zuhause aus. Der Arbeitgeber richtet dem Beschäftigten einen Arbeitsplatz in seinem Heim ein, sorgt für eine funktionierte PC-Ausstattung und übernimmt auch die Kosten dafür. Dieses Modell ist mehr oder weniger ein Auslaufmodell. Heutzutage wird der Arbeitsort zunehmend generell freigegeben und nicht mehr auf die häusliche Wohnung beschränkt. Das nennt sich dann Mobiles Arbeiten und umfasst Arbeiten von überall aus. Von unterwegs, vom Flughafen, vom Restaurant oder wo auch immer sich der Beschäftigte aufhält. Dank der mobilen Endgeräte (Tablet, Smartphone), die auch von unterwegs die Verbindung zum Büro aufrechterhalten, ist das mobile Arbeiten heutzutage leicht möglich. Das Problem ist, dass für Telearbeit (oder eben Homeoffice) und mobile Arbeit unterschiedliche rechtliche Regelungen gelten. Die gerade in neuer Fassung verabschiedete Arbeitsstättenverordnung gilt beispielsweise nur für die Telearbeit, nicht aber für mobile Arbeit. Das heißt: der Schutz aufgrund der Rechtslage reicht für Telearbeit deutlich weiter als für die mobile Arbeit. Für die kommt es daher entscheidend auf die Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung an.

Kontakte und Links

Hans Böckler Stiftung: Telearbeit – Analyse und Handlungsempfehlungen https://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_31.pdf  Serviceportal Baden-Württemberg. Heimarbeit und Telearbeit www.service-bw.de

TRENNUNG UND TRENNUNGSBERATUNG

Eine Trennung ist für die meisten Menschen nicht nur mit emotionalen Belastungen verbunden, sondern auch mit Verunsicherungen und Unklarheiten bei der Neuorientierung. Diese Beratung möchte als ersten Schritt Personen, die sich mit Trennungsgedanken beschäftigen oder bereits in Trennung stehen, dabei helfen, Klarheit über den weiteren Weg zu gewinnen und Handlungsalternativen und -strategien zu entwickeln. Dabei wird darauf eingegangen, was die Betroffenen in ihrer persönlichen Situation wissen oder beachten sollten und welche rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten Sie haben. Trennungsberatung geht vorallem flexibel auf die akute Problemlage ein und sucht nach realistischen Lösungen. Aufgrund der Komplexität der Krise deckt die Trennungsberatung einen sehr breiten Bereich ab, z.B.
  • wie werde ich mit meinen Schuldgefühlen fertig?
  • wie kann ich meine Wut auf den Ex-Partner aus meinen Kontakten mit den Kindern draußen halten?
  • fühle ich mich wie unter Zwang, meinen Ex-Partner alle zwei Stunden anzurufen?
  • unsere Übergaben klappen überhaupt nicht, wie können wir das für die Kinder verbessern?
  • wir wollen uns trennen – wie teilen wir das jetzt unseren Kindern mit?
  • ich fühle mich völlig isoliert – wie kann ich aus der Einsamkeit herauskommen?
  • mit welchen Büchern kann ich meinen Kindern eine Hilfestellung geben? usw.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können ihre Beschäftigte in Trennungssituationen auf vielfältige Art und Weise und zugleich ganz individuell unterstützen. Sonderurlaub, flexible Arbeitszeiten, Freiräume fürmögliche Beratungstermine oder Unterstützung bei der Kinderbetreuung – entscheidend dabei ist allerdings, dass ein familienfreundliches Unternehmensklima existiert, bei dem Beschäftigten ihre private Situation äußern können.

Kontakte und Links

Checkliste Trennung https://www.familie-heidelberg.de/wp-content/uploads/sites/6/2019/02/Checkliste-Trennung_AG-Trennung_01-2019.pdf Profamila: Trennungsberatung http://www.profamilia-heidelberg.de/pages/beratung/beratung/trennungsberatung Trennungsberatung Rhein-Neckar-Kreis http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/landratsamt/erziehungsberatungsstellen.html Psychologische Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern http://www.psychologischeberatung-hd-caritas.de/pages/links.html

Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad

Die Übergangspflege richtet sich an Menschen, die für einen bestimmten Zeitraum einen erhöhten Unterstützungsbedarf aufweisen, ohne dass eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung vorliegt. Dies kann zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung der Fall sein. Versicherte erhalten die erforderliche Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruch auf Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad kann bis zu vier Wochen je Krankheitsfall bestehen und von der Krankenkasse in begründeten Fällen verlängert werden. Befinden sich Kinder, die bei Beginn der Leistung jünger als zwölf Jahre alt sind, oder Kinder mit Behinderung im Haushalt, kann der Anspruch auf Haushaltshilfe verlängert werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, eine Kurzzeitpflege in einer geeigneten Einrichtung in Anspruch zu nehmen. Dies ist für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr möglich. Die Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für Pflege und Betreuung mit bis zu 1.612 Euro jährlich. Menschen ohne Pflegegrad haben außerdem unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zuschüsse zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. Lebt eine anspruchsberechtigte Person im Haushalt, können 4.000 Euro je Maßnahme geltend gemacht werden, um das Wohnumfeld an die besonderen Anforderungen anzupassen.

Kontakte und Links

Weitere Informationen zur Übergangspflege für Menschen ohne Pflegegrad https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick/uebergangspflege-fuer-menschen-ohne-pflegegrad.html Weitere Informationen zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen http://www.pflegestaerkungsgesetz.de/finanzielle-leistungen/wohnumfeldverbessernde-massnahmen/

UMZUG

Umzug für den Job, zur Pflege der Eltern bzw. Großeltern oder bei einer Trennung: Neben vielen Vorbereitungen kommen auf die Betroffenen dabei vor allem Kosten zu, die häufig unterschätzt werden. Anreisen für die Wohnungssuche, Speditionsunternehmen und doppelte Mietzahlungen können sich summieren. Ob der Arbeitgeber finanzielle Umzugshilfe leistet, ist meist Verhandlungssache. Beim Bewerbungsgespräch kann angesprochen werden, ob und welche Unterstützung der zukünftige Arbeitgeber bietet. Übernimmt der Arbeitgeber keine Umzugskosten, gibt es staatliche Unterstützungen und Fördergelder. Steigt jemand beispielsweise von der Arbeitslosigkeit wieder in das Berufsleben ein, kann eine Kostenerstattung von Seiten der Arbeitsagentur erfragt werden. Steht ein Umzug für einen Berufswechsel an, können wiederum die Umzugskosten steuerlich als Werbungskosten abgesetzt werden – über eine Pauschale oder indem die Kosten aus einzelnen Bereichen individuell angerechnet werden. Welche Option die beste ist, hängt sowohl von der Höhe der Kosten als auch von der individuellen Situation ab.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können finanzielle Umzugshilfe leisten; sei es bei der Übernahme der Hotelkosten während der Zeit der Wohnungssuche oder die zukünftigen Arbeitgeber durch finanzielle Beteiligung entlasten. Gerade große Konzerne bieten häufiger Zuschüsse an, z.B. wenn sie Rahmenverträge mit Umzugsunternehmen haben.

VÄTER

Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Männer ist heute ein wichtiges Thema in der Arbeitswelt. Es geht darum, familienfreundliche Angebote nicht nur für Mütter, sondern auch für Väter bereitzustellen. In Unternehmen gibt es z.T. bereits spezifisch auf Väter ausgerichtete Angebote, z.B. ein Vater-Kind-Frühstück oder ein Väterstammtisch). Auch das Bündnis für Familie Heidelberg widmet sich diesem Thema, u.a. mit einer Kampagne.

Was können Unternehmen tun?

Unternehmen können ihre Mitarbeiter darin ermutigen, Elternzeit in Anspruch zu nehmen und sich für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Väter stark machen. Ebenso können Unternehmen in ihrem Intranet digitale Informationen für Väter zur Verfügung stellen. Ferner können Unternehmen die aus 10 Roll-Ups bestehende Kampagne ‚Vereinbarkeit für Väter. Mehr als nur Elternzeit’ beim Bündnis für Familie Heidelberg abrufen und somit visuell das Thema am Arbeitsplatz aufzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier http://www.familie-heidelberg.de/unternehmen/personalmarketing/heidelberger-vaeter-kampagne/. Die Wettbewerbsbeiträge stehen als E-Cards zur Verfügung unter www.familie-heidelberg.de

Kontakte und Links

Dossier Väter und Familie https://www.bmfsfj.de/blob/95454/54a00f4dd26664aae799f76fcee1fd4e/vaeter-und-familie-dossier-data.pdf https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/vereinbarkeit-fuer-vaeter-verbessern/112704 Broschüre: Checkheft – Familienorientierte Personalpolitik für kleine und mittlere Unternehmen https://www.bmfsfj.de/blob/jump/93464/checkheft-familienorientierte-personalpolitik-data.pdf S.2o Kommunikation von Angeboten gegenüber Väter S.74 Väter und Elternzeit Broschüre: Familienbewusste Personalpolitik für Väter – so funktioniert’s. https://www.bmfsfj.de/blob/jump/93756/familienbewusste-personalpolitik-fuer-vaeter-so-funktionierts-data.pdf

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht ist eine Willenserklärung, mit der eine Person dazu ermächtigt wird, den Vollmachtgeber rechtsverbindlich zu vertreten, wenn dieser selbst nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Dies kann altersbedingt, aber auch durch Krankheiten, Unfälle oder andere Notsituationen eintreten. Ehepartner und Kinder sind nicht automatisch dazu berechtigt, die betroffene Person rechtlich zu vertreten. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, setzt das zuständige Amtsgericht einen Betreuer ein. Dies ist häufig ein Familienangehöriger, der jedoch erst ein gerichtliches Verfahren durchlaufen muss. Die Beziehung zwischen Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer sollte sich durch ein längeres Vertrauensverhältnis, gute Kenntnisse über Grundeinstellung, Wert- und Normvorstellungen und konkrete Wünsche auszeichnen. Die bevollmächtigte Person kann Erklärungen im Namen des Vollmachtgebers abgeben und alltägliche Entscheidungen treffen, die beispielsweise Wohnungsangelegenheiten, Vermögen und postalische Angelegenheiten betreffen. Um eventuellen Zweifeln an der Echtheit und Wirksamkeit der Vollmacht auszuschließen, können Vollmachten notariell beurkundet oder beglaubigt werden. Um ihre Kunden vor einem missbräuchlichen Zugriff auf das Konto zu schützen, prüfen Kreditinstitute Vollmachten besonders streng. Daher ist zu empfehlen, eine Kontovollmacht bei der entsprechenden Bank abzuschließen. Es kann vereinbart werden, dass von der Vorsorgevollmacht erst Gebrauch gemacht werden darf, wenn die vollmachtgebende Person nicht mehr in der Lage ist, über die eigenen Angelegenheiten zu entscheiden. Die Vorsorgevollmacht kann bei bestehender Geschäftsfähigkeit jederzeit widerrufen und bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Eine Vorsorgevollmacht ist nicht zu verwechseln mit der Patientenverfügung. Mit dieser können gewünschte und unerwünschte medizinische Maßnahmen festgelegt werden, wenn diese vom Patienten nicht mehr selbst kommuniziert werden können.

Was können Unternehmen tun?

Um Beschäftigte über wichtige Themen wie beispielsweise die Vorsorgevollmacht zu informieren, können firmeninterne Veranstaltungen angeboten werden. Gegebenenfalls lohnt es sich, Veranstaltungen im Verbund mit anderen Unternehmen zu organisieren, wie es im ,Bündnis für Familie Heidelberg´ bereits realisiert wird.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Frau Sophia Tesfay | Tel. 06221 1410-20 | E-Mail: tesfay@hddienste.de | www.familie-heidelberg.de Weitere Informationen zur Vorsorgevollmacht des Bundesministeriums der Justiz und Verbraucherschutz www.bmjv.de/DE/Themen/VorsorgeUndPatientenrechte/Betreuungsrecht/Betreuungsrecht.html Registrierung der Vorsorgevollmacht bei der Bundesnotarkammer http://www.vorsorgeregister.de/Vorsorgevollmacht/Vorsorgevollmacht/index.php

WEITERBILDUNG

Insbesondere nach einer längeren Familienphase stellt sich für viele die Frage: Habe ich noch das für meinen Beruf nötige Wissen oder haben sich wichtige Veränderungen und Weiterentwicklungen in meinem Berufsfeld ereignet? Bei manchen zeichnet sich ab, dass sich der bisher ausgeübte Beruf durch Rahmenbedingungen, wie z.B. unregelmäßige Arbeitszeiten oder häufige Dienstreisen, nur schwer mit der Familie vereinbaren lässt oder es steht aus anderen Gründen eine berufliche Neuorientierung an. Eine familiär bedingte Auszeit kann auch dazu führen, dass sich Prioritäten verschieben oder sich ganz neue Zukunftsvisionen ergeben. Aus diesen und weiteren Gründen kann es sinnvoll sein, berufliche Weiterbildungsmaßnahmen zu absolvieren. Um einen guten Überblick zu verschaffen, gibt das Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg jährlich ein Online-Weiterbildungshandbuch heraus, in dem alle Angebote thematisch gegliedert aufgeführt sind. Der ‚Wiedereinstiegslotse’ des ‚Bündnis für Familie Heidelberg’ ist eine Zusammenstellung zentraler Anlaufstellen, welche hier zu finden ist http://www.familie-heidelberg.de/beruf-und-familie/wiedereinstieg/

Kontakte und Links

Agentur für Arbeit Heidelberg Tel. 0800 45555-00 https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/heidelberg/startseite Jobcenter Heidelberg E-Mail: Jobcenter-Heidelberg.BCA@ jobcenter-ge.de | www.jobcenter-hd.de Heidelberger Dienste gGmbH Wiedereinstiegsangebote | Frau Katharina Brunner | Tel. 06221-1410-19 | E-Mail: brunner@hddienste.de | www.hddienste.de Amt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg Frau Dörte Domzig Tel. 06221 58-15500 | E-Mail: chancengleichheit@heidelberg.de Stadt Heidelberg Handbuch Frau und Karriere 2017 http://www.heidelberg.de/site/Heidelberg_ROOT/get/documents_E-1980598449/heidelberg/Objektdatenbank/16/PDF/Gender/16_Handbuch%20Frau%20und%20Karriere%202017.pdf Regionalbüros für berufliche Weiterbildung Baden-Württemberg www.regionalbuero-bw.de Kursnet Bundesagentur für Arbeit http://kursnet-finden.arbeitsagentur.de/kurs/ Rhein-Neckar-Kreis http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/-/1849305/;llid5001455/;llmid1 Kontaktstelle Frau und Beruf Frau Regina Schäfer, Tel. 06221 522-2470, E-Mail: regina.schaefer@rhein-neckar-kreis.de http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/wirtschaft/kontaktstelle+frau+und+beruf.html

WIEDEREINSTIEG

Mit einem beruflichen Wiedereinstieg beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die Gründe für einen beruflichen Wiedereinstieg sind vielfältig; dazu zählen z.B. die fachliche und persönliche Weiterentwicklung, (mehr) finanzielle Unabhängigkeit sowie die wirtschaftliche Absicherung der Familie. In vielen Berufen ist es heute fast unmöglich für eine längere Zeit komplett auszusteigen. Insbesondere für einen zukünftigen Wiedereinstieg ist es ratsam, während der Auszeit in aktivem Kontakt mit den Kollegen und dem Arbeitgeber zu bleiben. Eventuell können z.B. einzelne Aufgaben und Projekte fortgeführt werden. Es kann hilfreich sein, an wichtigen Besprechungen oder Fortbildungen teilzunehmen. Dies ist im Vorfeld mit dem Arbeitgeber zu klären. Viele neue Situationen im Familien- und Berufsleben gilt es neu auszurichten und abzustimmen. Je früher alle Familienmitglieder ihre Wünsche und Erwartungen offen formulieren, mögliche Herausforderungen wahrnehmen und neue Vereinbarungen finden, umso besser können sie die Veränderung gemeinsam meistern.

Was können Unternehmen tun?

Für Arbeitgeber ist es wichtig, sowohl vor dem Ausstieg mit den Beschäftigten zu kommunizieren als auch während der beruflichen Auszeit/Elternzeit kontinuierlich Kontakt zu halten und zeitnah eine Strategie für die Rückkehr in den Arbeitsalltag zu entwickeln (Wiedereinstiegsmanagement). Arbeitgeber können Beschäftigten während der Kindererziehungszeit Gelegenheit geben, an betrieblichen Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Unternehmen wiederum können Beschäftigte beim Wiedereinstieg zum Beispiel durch flexible Arbeitszeiten unterstützen. Zu Beginn ist es hilfreich, mit einer geringen Arbeitszeit einzusteigen und diese allmählich zu erhöhen. So können sich nicht nur die Wiedereinsteiger/innen und ihre Familien, sondern auch die Kollegen/Kolleginnen an die veränderte Lebens- und Arbeitssituation gewöhnen. Das Bündnis für Familie Heidelberg unterstützt Arbeitgeber und WiedereinstiegerInnen auf unterschiedliche Art und Weise. Sprechen Sie uns an.

Kontakte und Links

Bündnis für Familie Heidelberg Angebote für Wiedereinsteiger/innen | Frau Katharina Brunner | Tel. 06221-1410-19 | E-Mail: brunner@hddienste.de / Wiedereinstiegslotse unter http://www.familie-heidelberg.de/beruf-und-familie/wiedereinstieg/ Perspektive Wiedereinstieg https://www.perspektive-wiedereinstieg.de Wiedereinstiegsrechner http://www.wiedereinstiegsrechner.de/ Kontaktstelle Frau und Beruf Frau Regina Schäfer | Tel. 06221 522-2470 | E-Mail: regina.schaefer@rhein-neckar-kreis.de http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/wirtschaft/kontaktstelle+frau+und+beruf.html

WORK-LIFE-BALANCE

Das Thema Work-Life-Balance hat in den vergangenen Jahren immer mehr an Bedeutung gewonnen. Die heutige Arbeitswelt wird zunehmend dynamischer und geht mit einem veränderten Arbeitstempo einher. Durch die modernen Kommunikations- und Informationstechnologien verschwimmt die Grenze zwischen Beruf und Privatleben zunehmend. Das erfordert eine neue persönliche Kompetenz der Selbststeuerung und Achtsamkeit auf das eigene Wohlbefinden. Es geht darum, das berufliche und private Leben in Einklang zu bringen. Im Vordergrund steht die Beziehung zwischen Berufs- und Privatleben. Die Arbeit beeinflusst nicht nur das physische, sondern auch das psychische Befinden und wirkt sich auch auf Familie, Freizeit und Partnerschaft aus.

Was können Unternehmen tun?

Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeit und privatem Leben ist daher sehr wichtig und wird mittlerweile von den meisten Unternehmen, sowohl in Heidelberg, als auch im Rhein-Neckar-Kreis gefördert. Entscheidend sind z.B. flexible Arbeitszeiten, bedarfsgerechte Angebote der Kinder- und Ferienbetreuung, vor allem aber auch ein gutes Betriebsklima und eine positive Arbeitsatmosphäre.

ZEITMANAGEMENT

Zum Zeitmanagement zählen alle Maßnahmen des Selbstmanagements, die zur Verfügung stehende Zeit möglichst produktiv zu nutzen. Zeitmanagement im Arbeitsalltag bedeutet die entsprechenden Aufgaben zur ‚richtigen‘ Zeit zu erledigen; d.h. alle anstehenden Aufgaben zu erfassen und mit einer Priorität zu versehen. Dadurch gewinnt man eine bessere Übersicht und Kontrolle über die beruflichen Anforderungen und kann sich auf die zielführenden Arbeitsabläufe konzentrieren. Zudem können u.a. zweitrangige oder zeitintensive Tätigkeiten in den Hintergrund gestellt, Stress und Zeitdruck vermieden sowie zeitliche Freiräume für die Verwirklichung beruflicher Ziele genutzt werden. Kreatives Zeitmanagement ist auch im Familienleben gefragt: Termine mit Familienmitglieder abstimmen, einen Wochenplan erstellen und genügend Pufferzonen für Spontanes und Unvorhergesehenes einplanen.

Was können Unternehmen tun?

Arbeitgeber können geeignete Rahmenbedingungen schaffen, wie unkomplizierte Entscheidungs- und Kommunikationswege, effiziente Arbeitsabläufe und zeitnahe Absprachen ermöglichen. Auch entsprechende Schulungsangebote können Beschäftigte unterstützen.

Kontakte und Links

Handbuch Wiedereinstieg, Kapitel Wiedereinstieg www.familie-heidelberg.de/wp-content/uploads/sites/6/2016/12/Handbuch_Wiedereinstieg_Webversion.pdf

ZERTIFIZIERUNG

Eine Zertifizierung ist ein Verfahren, bei dem z.B. ein Unternehmen zu einem bestimmten Thema anhand der Einhaltung unterschiedlicher Anforderungen geprüft wird. Werden die Vorgaben erfüllt, wird dem Unternehmen ein Zertifikat bzw. ein Qualitätssiegel – in der Regel zeitlich befristet – verliehen.

Kontakte und Links

Bertelsmann Stiftung Qualitätssiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“. Prüfung, Bewertung und Auszeichnung familienbewusster Personalpolitik www.familienfreundlicher-arbeitgeber.de berufundfamilie Service GmbH Zertifikat / Qualitätssiegel ‚audit berufundfamilie‘ für Unternehmen und Institutionen, die Arbeit familien- und lebensphasenbewusst gestalten www.berufundfamilie.de

ZUWANDERUNG

Das Welcome Center in Heidelberg (IWCH) und dem Rhein-Neckar-Kreis ist die neue Anlaufstelle für alle Neuankömmlinge und vereint die Leistungen der städtischen Ausländerbehörde sowie die vielfältigen Kultur- und Serviceangebote des „Interkulturellen Zentrums“ an einem Ort. Das Center übernimmt eine Lotsenfunktion leistet die erforderliche Vernetzungsarbeit. Internationale, interkulturelle und interreligiöse Lebensbereiche der Stadtgesellschaft werden so Neubürgern einfacher zugänglich gemacht.

Kontakte und Links

International Welcome Center http://www.heidelberg.de/hd,Lde/HD/Leben/International+Welcome+Center+Heidelberg.html Zugang zum Arbeitsmarkt http://www.bamf.de/DE/Willkommen/ArbeitBeruf/ZugangArbeitsmarkt/zugangarbeitsmarkt-node.html Migrationsberatungsstellen http://www.bamf.de/SiteGlobals/Functions/WebGIS/DE/WebGIS_Migrationserstberatung.html Das ESF-BAMF-Programm http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/DeutschBeruf/Deutschberuf-esf/deutschberuf-esf-node.html