Tipps & Rechtliches

Grundsätzlich: Das ‘Bündnis für Familie Heidelberg’ bietet auf dieser Bündnis-Website lediglich eine Kontaktplattform für Eltern und Babysittern an. Alle Absprachen erfolgen direkt zwischen Eltern und Babysitter und sind grundsätzlich rechtlich losgelöst vom ‚Bündnis für Familie Heidelberg’. Das ‚Bündnis für Familie Heidelberg‘ kann in keinem Fall Sicherheit garantieren, auch wenn der Kontakt über die Seite www.familie-heidelberg.de zustande gekommen ist. Jegliche Haftung des ‚Bündnis für Familie Heidelberg‘ für gegebenenfalls aus dem Kontakt über diese Website entstehenden Schäden ist ausgeschlossen.

Tipps zur Absprache für Eltern und Babysitter

  • Wo befindet sich was in der Wohnung / im Haus? (Kinderzimmer, Badezimmer, Windeln / Pflegeutensilien, persönliche Gegenstände des Kindes: wie Schnuller / Kuscheltier / Spieluhr, Wohnungsschlüssel, Bettwäsche / Handtücher etc.).
  • Bedienungsanleitungen geben z.B. für das Telefon, die Mikrowelle, Breizubereitung.
  • Es empfiehlt sich die Gewohnheiten und Eigenheiten des/der zu betreuenden Kindes/Kinder vorher genau mitzuteilen. Wichtig sind hier Mitteilungen, z. B. über Rituale beim Wickelablauf und Zubettgehen, Essensgewohnheiten, Allergien.
  • Umgangsvorgaben absprechen, z.B. zur Ernährung (Fläschchen, Brei, Getränke,  Süßigkeiten,  Fernsehen etc.), Zähneputzen, Medikamente, Fieberthermometer,  Kinderwagen, Beschäftigung mit dem Kind, Fernsehen. Dürfen Freunde des Kindes während der Abwesenheit der Eltern in die Wohnung? Wie sollen Anrufe angenommen werden?
  • Auch Gebote und Verbote im Lebensumfeld des Kindes sollten miteinander bereits vor der ersten Betreuung besprochen werden.
  • Zusätzliche Aufgaben des Babysitters absprechen.
  • Möglichkeiten des Babysitters in der Sittingzeit abklären, z.B. mit dem Kind das Haus verlassen, Spielplatzbesuch, Musik hören, Fernsehen, Rauchen, Trinken, Essen, Telefonieren etc.
  • Erreichbarkeit während der Abwesenheit der Eltern abklären sowie weitere Ansprechpartner hinterlegen.
  • Wichtige Telefonnummern bei einem Notfall sollten dem Babysitter bekannt sein: Hausarzt und Kinderarzt, Vergiftungszentrale des Bundeslandes 0761-19240,  Nummern von Notarzt / Rettungsleitstelle 112, Feuerwehr 112, Polizei 110.
  • Beginn der Sittingzeit: Der Babysitter sollte ca. 15 min. vor der direkten Betreuung des Kindes da sein, damit genügend Zeit für eine notwendige Absprache miteinander bleibt. Diese Zeit sollte für die Eltern zur bezahlten Sittingzeit gerechnet werden.

Für den Erstkontakt sollte aber mehr Zeit zur Information/Absprache eingeplant werden.

Rechtliches zur Absprache für Eltern und Babysitter

  • Alle in Privathaushalten beschäftigte Personen sind nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VII) gesetzlich unfallversichert. Unter dem Begriff Haushaltshilfen fallen u. a. Au-Pairs, Küchenhilfen, Reinigungskräfte, Gartenhilfen sowie Kinder- und Erwachsenenbetreuer. Die Versicherung besteht bei alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten (Betreuung von Kindern, Einkaufen, Kochen, Waschen, Putzen,…) und auf allen damit zusammenhängenden Wegen. Die Kosten dieser Versicherung werden vom Arbeitgeber, also vom Haushaltsführenden getragen. Als Haushaltsführender haben Sie die Pflicht, die Beschäftigung von Personen binnen der Frist von einer Woche dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden. Beitragspflicht besteht unabhängig von den wöchentlichen Arbeitsstunden oder ob es sich um ein vorübergehendes oder dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis handelt. Die Beiträge  zum Gemeindeunfallversicherungsverband variieren stark in den einzelnen Bundesländern. Die Beschäftigung kann auch im Rahmen eines sogenannten Minijobs erfolgen.
  • Übergeordnete Organisation ist der Bundesverband der Unfallkassen e.V.,  Fockensteinstraße 1, D-81539 München
  • Grundsätzlich sollte auch der Babysitter versichert sein. Die normale Haftpflicht greift im Einzelfall nämlich nicht, sie muss erweitert sein oder speziell für “Betreuung im Auftrag” abgeschlossen sein. Wichtig ist, dass der Babysitter sich dies von der Versicherung speziell schriftlich bestätigen lässt, damit diese auch zahlungspflichtig ist. “Kleingedrucktes” kann überraschend sein, doch man kann sich davor bewahren. Wenn im Vertrag z.B. “Pflegekind” steht, aber “Betreuung gegen Entgelt” stattfindet, kann die Versicherung die Schadensbegleichung verweigern.
  • Faltblatt. Gesetzliche Unfallversicherung und Aktion ‘Das Sichere Haus’ (Hrsg.): “Babysitter auswählen und einweisen, versichern” Hamburg 2003. Informationen auf www.das-sichere-haus.de

(Quelle. Deutsches Rotes Kreuz)