Der Landesfamilienpass
Viele Ausflugsmöglichkeiten für wenig Geld. Steigende Kosten belasten zunehmend das Familienbudget – schön, dass es auch bei der Freizeitgestaltung Möglichkeiten der Entlastung gibt!
Den Landesfamilienpass gibt es zwar bereits seit 1979, trotzdem kennen immer wieder anspruchsberechtigte Familien dieses Angebot nicht – mit dem Pass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen, auch in Heidelberg und Umgebung gibt es viele abwechslungsreiche Ziele. Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig und lässt sich einfach beim Bürgeramt beantragen.
Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
Weitere Informationen gibt es beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg.