Neuregelungen beim Kinderkrankengeld und Elterngeld

Die Zahl der Kinderkrankentage pro Jahr wurde erhöht

Die Kinderkrankentage wurden vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie mehrfach ausgeweitet, um Eltern angesichts der Kita- und Schulschließungen schnell und unbürokratisch bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu unterstützen.

Um Eltern auch nach Auslaufen der pandemiebedingten Sonderregelung weiterhin bei der Vereinbarkeit zu entlasten, wird die Zahl der regulären Kinderkrankentage von 10 auf 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil und für Alleinerziehende von 20 auf 30 Arbeitstage in den Jahren 2024 und 2025 erhöht (längstens für insgesamt 35 Arbeitstage pro Elternteil bzw. 70 Arbeitstage für Alleinerziehende). Zudem besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld bei stationärer Behandlung des Kindes ab 1.1.2024 ohne zeitliche Begrenzung.

Auch beim Elterngeld gibt es Änderungen: Für Geburten ab dem 1. April 2024 wird unter anderem die Einkommensgrenze für den Bezug gesenkt. Zu diesen und weiteren Neuerungen informieren wir in Kürze in einem Online-Seminar. Tragen Sie sich für weitere Informationen zur Online-Veranstaltungen und unseren Angeboten gerne hier in unseren Newsletter ein.

Weitere Informationen zu den Änderungen des Bundesfamilienministeriums erhalten Sie hier.